Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) laut Medienberichten nach dem 11. September 2001 Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt.
Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkreten Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, berichten Medien unter Berufung auf gut informierte Konzernkreise.
Nach 9/11
In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von
New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern"
gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum
der Telekom stattgefunden.
Verfassungswidrig
Wie Medien weiter berichten, sehen
Führungskreise des Unternehmens bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage
für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten. Das deutsche
Bundesverfassungsgericht hatte die bundesweite Rasterfahndung nach
"Schläfern" 2006 für verfassungswidrig erklärt.