Kauf unrechtmäßig

Die Elsners verlieren ihr Luxus-Penthouse

01.10.2008

Erst wurde ihr Mann zu neuneinhalb Jahren verdonnert - jetzt könnte Ruth Elsner auch ihr Prunkwohnung verlieren.

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© (c)APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Justiz meint es nicht gut mit Ruth Elsner (51). Im Juli wurde ihr Mann, Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner, 71, zu neuneinhalb ­Jahren Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Jetzt steht sie unmittelbar davor, ihr luxuriöses 278-Quadratmeter-Penthouse mit der Adresse Tuchlauben 7 in der Wiener Innenstadt zu verlieren.

Denn das Zivillandesgericht in Wien urteilte nun, dass Ruth Elsner "keinen Benutzungsanspruch“ auf ihr Luxus-Penthouse in der Wiener Innenstadt habe, berichtet "die Presse".

Vertrag ungültig
Der Hintergrund: Ruth Elsner hatte die Wohnung 2005 von der Bawag um 475.000 Euro gekauft, die Immobilie ist aber 3,5 Mio. wert. Später behauptete das Geldinstitut, der Deal sei unrechtmäßig zustande gekommen. Die Argumentation: Der Kauf hätte vom Bawag-Aufsichtsrat genehmigt werden müssen – was laut Anwalt Markus Kajaba nicht geschehen sei.

Am Mittwoch konnte der Jurist nun stolz verkünden: "Das Gericht hat festgestellt, dass der Kaufvertrag rechtsunwirksam ist.“ Die Elsners dürfen auch nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Es ist anzunehmen, dass Ruth Elsner gegen das Urteil berufen wird - und der Akt alle Instanzen bis zum OGH durchlaufen wird. Elsners Anwalt Wolfgang Schubert hat stets beteuert, dass der damalige Bawag-Aufsichtsratspräsident Günther Weninger dem Kauf persönlich zugestimmt habe. Das müsse doch genügen.

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