117. Verhandlungstag

Die Urteile im BAWAG-Prozess fallen am Freitag

02.07.2008

Spannung vor dem 117. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess. Am Freitag fallen die Urteile. Den Angeklagten drohen bis zu 90 Jahren Haft.

Zur Vollversion des Artikels
Zur Vollversion des Artikels

Im BAWAG-Strafprozess wird nun nach 116 Verhandlungstagen das Urteil gefällt. Am Freitag um 9.15 Uhr soll die Entscheidung des Schöffengerichts verkündet werden - falls sie bis dahin getroffen ist. Am Montag hatten die neun Angeklagten noch persönlich gehaltene Schlussworte abgegeben. Seitdem beraten die vier Richterinnen - zwei Berufsrichterinnen und zwei Laienrichterinnen - über Schuld oder Unschuld sowie bei einem Schuldspruch über die Strafhöhe.

Angeklagte können Berufung einlegen
Die Vorsitzende des Schöffengerichts Richterin Claudia Bandion-Ortner will am Donnerstag ankündigen, ob das Urteil am Freitag oder später gefällt wird. Gegen die Entscheidung erster Instanz können die Angeklagten und der Staatsanwalt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Sollten Rechtsmittel erhoben werden, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Bis zu zehn Jahren Haft drohen allen neun Beschuldigten. Am schwersten wiegt der Untreuevorwurf. Dem Hauptangeklagten Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wird vorgeworfen, der BAWAG einen Vermögensnachteil von rund 1,72 Mrd. Euro zugefügt zu haben. Damit wird die im Untreue-Paragrafen festgelegte Grenze von 50.000 Euro, ab der eine Strafe bis zu zehn Jahren verhängt werden kann, um das 34.000-Fache überschritten.

Flöttl will sich freikaufen
Für eine Überraschung sorgte zuletzt der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl mit dem Angebot eines "Deals": Seine Ehefrau Anne Eisenhower, vermögende New Yorkerin und Enkelin des US-Präsidenten Dwight Eisenhower, will dem Gericht 5 Mio. Dollar (3,17 Mio. Euro) für Gerichtskosten und Schadenersatzforderungen überweisen. Das Geld fließe aber nur, wenn Flöttl nicht ins Gefängnis muss, da es sich bei der Summe um ein Honorar für die Veranlagung von Teilen ihres Vermögens handle. Die Anklage wirft Flöttl vor, durch Beihilfe zur Untreue einen Schaden von 588 Mio. Euro bei der BAWAG herbeigeführt zu haben.

Teilgeständnisse
Drei Teilgeständnisse gab es während des Verfahrens: Als erster hat der Nachfolger von Elsner an der Bankspitze, Johann Zwettler, seine Schuld betreffend Untreue eingestanden. Sein Geständnis betrifft aber nur etwa ein Drittel der ihm vorgeworfenen Schadenssumme. Der frühere BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ehemalige ÖGB-Finanzchef Günter Weninger hat sich der Bilanzfälschung für schuldig bekannt, nicht aber zum Untreue-Vorwurf. Flöttl schließlich hat ein Teilgeständnis betreffend eines 1998 erhaltenen Betriebsmittelkredits "Ophelia" in Höhe von 90 Mio. Dollar abgelegt.

"Nicht schuldig"
Alle übrigen Angeklagten plädieren auf "nicht schuldig". Die früheren BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker sehen sich von Elsner getäuscht. Der ehemalige BAWAG-Generalsekretär und spätere Vorstand Peter Nakowitz betonte immer, er habe nur Anweisungen ausgeführt. Der langjährige Wirtschaftsprüfer der Bank, Robert Reiter, der die BAWAG-Bilanzen testierte, hob seinen geringeren Informationsstand im Vergleich mit dem Vorstand hervor. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle die Unschuldsvermutung.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel