Gewerkschaft spricht von Häufung der Fälle.
Dubiose Methoden zur Reduzierung von Krankenständen, wie etwa "verpflichtende Krankenstandrückkehrgespräche", sind offenbar nicht nur in den ÖBB ein Stein des Anstoßes. Wie die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus Papier, GPA-djp am Freitag erklärte, habe es in letzter Zeit "immer öfter solche Fälle gegeben". Namen wollte Datenrechtsexpertin Eva Angerler nicht nennen. Immer öfter hätten sich zuletzt Betriebsräte mit solchen Problemen an die GPA gewandt. Wirklich aktiv sei man geworden, nachdem sich herausgestellt habe, dass es mittlerweile vom Wifi-Schulungen für Krankenstandrückkehrgespräche gebe.
Aus Sicht der Gewerkschaft deute mittlerweile alles darauf hin, dass solche Gespräche nach längeren Krankenständen "nicht zulässig sind", sagte Angerler. Vor allem wenn solche Gespräche in Richtung Disziplinierung gingen oder Druck ausgeübt werde.
Grundsätzlich ist der Vorsatz, eine gutes betriebliches Gesundheitswesen zu etablieren, zu begrüßen, so die GPA-djp. Ob solche Gespräche das geeignete Mittel sind, sei allerdings "mehr als zweifelhaft". Wie sich zeige, erzeugten die Gespräche eine Atmosphäre der Angst und des Misstrauens und seien daher arbeitsrechtlich zu hinterfragen. "Die Gefahr ist hoch, dass Arbeitnehmer lieber krank zur Arbeit erscheinen, als sich einem solchen Gespräch zu unterziehen", heißt es weiter.
Ordnungsvorschrift
Wenn Führungskräfte angewiesen werden,
Maßnahmen wie Krankenstandrückkehrgespräche durchzuführen, muss der
Betriebsrat laut Angerer zustimmen, weil es sich um eine Ordnungsvorschrift
handelt. Die Arbeitnehmervertreter haben auch ein Mitspracherecht, wie diese
Programme ablaufen, vor allem bei der Frage einer Datenerfassung oder
Protokollierung. Der einzelne Mitarbeiter habe es extrem schwer, sich gegen
diesen Druck zu wehren, betonte Angerer.