EU-Kommission verdonnerte Gaskonzerne wegen Aufteilung von Märkten über Zeitraum von 30 Jahren.
Die Europäische Kommission hat gegen die Energiekonzerne E.ON und Gaz de France eine Kartellstrafe von zusammen 1,106 Mrd. Euro verhängt. Die Geldbußen gegen E.ON und das Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas einerseits sowie den französischen Versorger GdF andererseits belaufen sich auf je 553 Mio. Euro. Die Wettbewerbshüter urteilten, dass die Firmen durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU-Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidriges Verhalten verstoßen hätten.
E.ON, E.ON Ruhrgas und GdF sollen 30 Jahre lang Gasmärkte aufgeteilt und dadurch niedrigere Verbraucherpreise verhindert haben.
Pfründe gesichert
Die Konzerne hätten sich zum Bau ihrer
gemeinsamen Megal-Pipeline 1975 darauf geeinigt, über diese Leitung kein Gas
im Heimatmarkt des jeweils anderen Unternehmens zu verkaufen, erklärte nun
die EU-Kommission. Diese Vereinbarung sei auch nach der Liberalisierung des
EU-Energiemarktes 2000 noch in die Tat umgesetzt worden.
Berufung geplant
E.ON und GdF Suez wollen gegen die Geldbuße vor
Gericht ziehen. Die Vereinbarung habe für die Marktentwicklung keine
Relevanz gehabt, sei nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell
aufgehoben worden, so das Argument. Die Konzerne müssen das Bußgeld aber
trotz des bevorstehenden Rechtsstreits zahlen.
"Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerstwiegenden Kartellverstößen", so EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die Konzerne hätten damit die Verbraucher in zwei der größten europäischen Gasmärkte um stärkeren Preiswettbewerb und mehr Anbieterauswahl gebracht. Durch die Megal-Pipeline fließt Erdgas von Tschechien durch Süddeutschland nach Österreich und Frankreich. E.ON und GdF Suez sind die führenden Gaskonzerne in Deutschland und Frankreich.