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Elsner lästert über "Kaffeekränzchen" bei Gericht

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Der BAWAG-Prozess wurde am Montag mit der Befragung von Gutachter Kleiner fortgesetzt. Elsner lästerte dabei über "Kaffeekränzchen".

Der bereits seit Monaten durchgeführte "Fragenmarathon" mit Gutachter Fritz Kleiner ist auch am Montag, dem 96. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess, wieder stundenlang fortgesetzt worden. Die Verteidigung von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat über tausend Fragen an den Gutachter zu dessen bereits Mitte Jänner präsentierter Expertise. Im Kleiner-Gutachten wird die ehemalige BAWAG-Führung schwer belastet. In der heutigen Etappe im Fragenmarathon gab der Gerichtsgutachter seine Antworten auf die Fragen 439 bis 584. Hunderte weitere Fragen sind noch unbeantwortet.

Vor fast zehn Monaten, Mitte Juli 2007, hat das Mega-Wirtschaftsverfahren begonnen. Richterin Claudia Bandion-Ortner hält weiterhin ein Verfahrensende im Mai für möglich. Am 21. Mai sei "Lostag", dann werde sich zeigen, ob die Verhandlung im Mai zu Ende gehen könne oder Mitte Juni, sagte sie heute. Diese Woche wird noch am morgigen Dienstag und am Donnerstag im Großen Schwurgerichtssaal verhandelt, dann finden zwei Termine - 15. und 20. Mai - im Egon-Schiele-Saal des Wiener Landesgerichts statt. Weiter geht's dann am 21., 26., 28. und 29. Mai.

"Kaffeekränzchen"
Schwere Vorwürfe richtete der angeklagte Ex-BAWAG-Chef Elsner heute gegen Staatsanwalt Georg Krakow. Dieser habe sich vor der Hauptverhandlung mit dem Verteidiger des mitangeklagten Wolfgang Flöttl, Herbert Eichenseder, zu einem "Kaffeekränzchen" getroffen, deutete Elsner eine Vertraulichkeit des Staatsanwalts zu einem der Angeklagten an. Einen Antrag auf Ablehnung des Staatsanwalts wegen Befangenheit stellte er aber nicht. Krakow wies die Vorwürfe zurück, er habe mit allen Verteidigern der Angeklagten schon Kaffee getrunken, auch mit Elsners Anwalt Wolfgang Schubert.

Bei der Frage, wer für das offenbar mangelnde Risiko-Controlling der so verlustreichen Geschäfte der BAWAG mit Wolfgang Flöttl verantwortlich war, sah Elsner diese Verantwortung nicht bei sich. Er sei nicht für die Durchführung der Geschäfte zuständig gewesen, meinte der ehemalige Bank-Generaldirektor. "Es gab Lücken beim Risiko-Controlling", räumte der mitangeklagte Ex-BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker ein, er selber sei jedoch nicht dafür zuständig gewesen. Das Controlling sei bei Johann Zwettler gelegen. Die Auflagen für die Geschäfte seien sehr wohl im Vorstand besprochen worden, entgegnete der ehemalige BAWAG-Vorstand und spätere Generaldirektor Zwettler: Schwarzecker verwechsle außerdem Controlling mit Risk Management.

Keine Risikokontrolle
Bei Wolfgang Flöttl gab es jedenfalls keine Risikokontrolle der Geschäfte: "Wir waren eine kleine Firma, wir hatten kein Risiko-Kontrollorgan", gestand Flöttl freimütig ein. Der VAR-Wert (Value at Risk, Anm.) der Veranlagungen, den er der BAWAG gegenüber angegeben hatte, sei keine Verpflichtung für seine Firma, sondern nur ein Ziel gewesen, meinte Flöttl. Über die Definition des "VAR" kam es dann zu einem Expertenstreit. "Ist der VAR eine verlässliche Größe?" wollte die Richterin wissen. "Wenn der Broker mit dem Geld durchgeht......" meinte Zwettler, dann sei es wohl nicht verlässlich. "Flöttl war das Treasury der BAWAG", verteidigte sich Elsner.

Am Dienstag geht der Prozess mit Verlesungen aus dem Akt und Fragen an die Angeklagten weiter. Am Donnerstag wird dann eine weitere Etappe im Fragenmarathon mit Gutachter Kleiner eingelegt.

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