Ob das Ehepaar Elsner ihre Luxusbleibe räumen muss, ist noch offen.
Ein brisantes Urteil hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in dem Rechtsstreit gefällt, den die BAWAG-PSK gegen Ruth Elsner, die Ehefrau des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner, um die noble Penthouse-Wohnung am Tuchlauben betrieben hat, die von Ruth Elsner im August 2005 käuflich erworben worden war. Wie erst jetzt bekanntwurde, hat das OLG bereits Ende April festgestellt, dass der Kaufvertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist. Ruth Elsner- ihr Mann sitzt nach wie vor in U-Haft - droht nun die Delogierung.
Das OLG hat mit der Entscheidung die Rechtsansicht des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen bestätigt, das im vergangenen Herbst in erster Instanz die Rechtsunwirksamkeit des Vertrags erkannt und Ruth Elsner den "Benützungsanspruch" über die Bleibe - die Wohnfläche beträgt 278 Quadratmeter, dazu kommt noch eine 60 Quadratmeter große Terrasse - aberkannt hatte.
Wie die Rechtsvertreter der Familie Elsner am Dienstag erklärten, wird Ruth Elsner das OLG-Urteil nicht mit der an sich für zulässig erklärten Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpfen. Die Entscheidung ist daher rechtskräftig.
Ruth Elsner wird nicht ausziehen
Dessen ungeachtet wird Ruth
Elsner nicht aus der umstrittenen Bleibe ausziehen, wie ihr Anwalt Wolfgang
Schubert zu verstehen gab: "Der Kaufvertrag, nicht aber die Räumung der
Wohnung war Prozessgegenstand." Die Räumungsklage sei von einem weiteren,
von der BAWAG am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt betriebenen Verfahren
mitumfasst, das nach Schuberts Ansicht noch einige Zeit in Anspruch nehmen
wird. Zu weiteren Auskünften war der Jurist unter Hinweis auf seine
anwaltliche Verschwiegenheitspflicht nicht bereit.
Helmut Elsner, mittlerweile wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, war bis 2005 Mieter der Penthouse-Wohnung. Die BAWAG hatte ihm jedoch eine Kaufoption eingeräumt, die schließlich von seiner Ehefrau gezogen wurde. Ruth Elsner zahlte für die Immobilie in Top-Lage 474.000 Euro plus Umsatzsteuer. Das zuständige Finanzamt bezifferte den wahren Wert der Immobilie nachträglich mit 3,5 Mio. Euro. Die BAWAG brachte schließlich eine Klage ein, um die Immobilie zu einem marktüblichem Preis veräußern zu können. Die Bank stellte sich auf den Standpunkt, das gegenständliche Rechtsgeschäft sei mit Nichtigkeit behaftet.
Das OLG teilte nun diese Auffassung und verwarf die Berufung, die Ruth Elsner gegen die Entscheidung des Erstgerichts eingebracht hatte. Begründung: Die Helmut Elsner eingeräumte Option zum Erwerb der Wohnung und damit der in Einlösung der Option mit Ruth Elsner abgeschlossene Kaufvertrag über die Wohnung waren laut OLG wegen fehlender Mitwirkung des Aufsichtsrates unwirksam. Der Aufsichtsrat hätte dem Verkauf zustimmen müssen, war vom damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger aber gar nicht damit befasst worden.
Johann Zwettler, Elsners Nachfolger an der BAWAG-Spitze und in der BAWAG-Affäre zu fünf Jahren Haft verurteilt, hatte Jahre später für die Umgehung des Gremiums folgende Erklärung parat: "Es wird wohl eine Art Dankeschön vom Aufsichtsratspräsidium an Elsner gewesen sein."
Der Rechtsvertreter der BAWAG-PSK in Sachen Penthouse, Markus Kajaba, war für die APA am Dienstag urlaubsbedingt nicht erreichbar.