Der Ex-BAWAG-Generaldirektor hat auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte appelliert. Damit will er gegen seine U-Haft vorgehen.
Ex-BAWAG-Direktor Helmut Elsner, der seit rund 15 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, hat beim Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf eine Beschwerde gegen seine U-Haft eingebracht. Laut "Der Standard" vom Freitag hat Elsner u.a. auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
Weltpakt gebrochen?
Elsners Anwalt Elmar Kresbach ortet die
"mehrfache Verletzung" eines von Österreich unterschriebenen
"Fakultativprotokolls zum Weltpakt für bürgerliche und politische Rechte".
Die Beschwerde sei ein seltener "diplomatischer Vorgang", der aber
gerechtfertigt sei, weil "alle innerstaatlichen Rechtsmittel
(Enthaftungsanträge, Haft- und Grundrechtsbeschwerden) ausgeschöpft seien."
Gesperrte Konten öffnen
Im BAWAG-Prozess wurde am Donnerstag
die Vermögenslage des ehemaligen Bankenchefs erörtert. Elsner hatte die Aufhebung
von Einstweiligen Verfügungen beantragt, mit denen seine Privatstiftung
Gambit und ein Girokonto gesperrt wurden. Dass diese Gelder nicht verfügbar
sind, dürfte für Elsner zunehmend zum Problem werden.
Die Privatstiftung ist zuständig für die Erhaltung der Villa im französischen Mougin, sie kann der Verpflichtung aber seit der Sperre der Gelder nicht mehr nachkommen.
Andere Werte veräußern
Staatsanwalt Georg Krakow fragte
daher Elsner, ob es keine anderen Vermögenswerte wie Bilder gäbe, durch
deren Verkauf er den Erhalt der Liegenschaft gewährleisten könnte. Das aber
lehnte der 72-Jährige vehement ab. Nicht er, sondern die Stiftung, sei dafür
verantwortlich.
Auf das gesperrte Girokonto gingen bis Ende 2007 noch einige ASVG-Pensionszahlungen Elsners ein.