Helmut Elsner hat das Leben in der Zelle satt. Er bietet laut Zeitungsbericht eine Million Euro als Kaution und wünscht sich Fußfessell" statt U-Haft.
Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, Österreichs derzeit wohl prominentester Untersuchungshäftling und bereits zwei Mal u. a. wegen Untreue nicht rechtskräftig verurteilt, kämpft weiter gegen die über ihn im Februar 2007 wegen Fluchtgefahr verhängte und schon öfters verlängerte U-Haft. Wie die Tageszeitung "Die Presse" (Dienstagausgabe) berichtet, wünscht sich Elsner mit elektronischer Fußfessel auf freien Fuß gesetzt zu werden. Um die Fußfessel-Variante zu erreichen, liefert Elsner der Justiz zudem noch einen Anreiz: Er bietet so wie einst in Frankreich eine Million Euro Kaution.
Wunsch nach Fußfesseln
"Herr Elsner hat sehr lange als
einziger Angeklagter des BAWAG-Prozesses in Untersuchungshaft verbracht und
äußert jetzt den Wunsch im Rahmen eines Projektes der elektronischen
Fußfessel auf freien Fuß gesetzt zu werden, damit er sich so wie alle
anderen Angeklagten auf das Rechtsmittelverfahren vorbereiten kann und auch
mit seiner Familie wieder zusammen sein kann. Und damit er all die Probleme,
die auch menschlich entstanden sind, lösen kann", meint Elsner-Anwalt Elmar
Kresbach.
Unverständnis in der Öffentlichkeit
Da Elsner im Jahr
2003 als Generaldirektor der BAWAG in Pension ging und somit keiner
Erwerbstätigkeit mehr nachgeht, würde die Fußfessel in seinem Fall der
elektronischen Überwachung eines Hausarrests dienen. Bliebe im Fall Elsner
wohl noch ein Spezialproblem: Elsner wohnt in einem
278-Quadratmeter-Penthouse plus Terrasse auf der Tuchlauben - und damit in
allerbester City-Lage. Insofern wäre absehbar, dass es zumindest in Teilen
der Öffentlichkeit zu Unverständnis kommen würde, sollte dem Ex-Banker
tatsächlich eine Fußfessel gewährt werden.
"Herr Elsner kann der Öffentlichkeit eben mit keiner anderen Wohnung dienen. Wenn jemand eine schöne Wohnung hat, muss er dasselbe Recht auf eine Fußfessel haben, wie alle anderen", sieht Elsner-Anwalt Kresbach darin keinen rechtlichen Ansatz.
Fluchtgefahr gegeben
Bei Elsner besteht laut mehreren, teils
sogar höchstgerichtlichen Entscheidungen Fluchtgefahr. Dieser Haftgrund,
verbunden mit dringendem Tatverdacht, stützt sich auf den Umstand, dass
Elsner zu einer Einvernahme im Vorverfahren nicht erschienen ist. Damals war
der Verdächtige in Südfrankreich, wo er ein Haus hat, geblieben. Elsner gab
damals dringende gesundheitliche Gründe für sein Fernbleiben an. Erst nach
einer monatelangen Auslieferungs-Prozedur wurde der Ex-BAWAG-Chef nach
Österreich transportiert, wo er umgehend in U-Haft landete. Kurz darauf
musste er sich tatsächlich einer Herzoperation unterziehen.