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Elsner will "Fußfesseln" statt U-Haft

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Helmut Elsner hat das Leben in der Zelle satt. Er bietet laut Zeitungsbericht eine Million Euro als Kaution und wünscht sich Fußfessell" statt U-Haft.

Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, Österreichs derzeit wohl prominentester Untersuchungshäftling und bereits zwei Mal u. a. wegen Untreue nicht rechtskräftig verurteilt, kämpft weiter gegen die über ihn im Februar 2007 wegen Fluchtgefahr verhängte und schon öfters verlängerte U-Haft. Wie die Tageszeitung "Die Presse" (Dienstagausgabe) berichtet, wünscht sich Elsner mit elektronischer Fußfessel auf freien Fuß gesetzt zu werden. Um die Fußfessel-Variante zu erreichen, liefert Elsner der Justiz zudem noch einen Anreiz: Er bietet so wie einst in Frankreich eine Million Euro Kaution.

Wunsch nach Fußfesseln
"Herr Elsner hat sehr lange als einziger Angeklagter des BAWAG-Prozesses in Untersuchungshaft verbracht und äußert jetzt den Wunsch im Rahmen eines Projektes der elektronischen Fußfessel auf freien Fuß gesetzt zu werden, damit er sich so wie alle anderen Angeklagten auf das Rechtsmittelverfahren vorbereiten kann und auch mit seiner Familie wieder zusammen sein kann. Und damit er all die Probleme, die auch menschlich entstanden sind, lösen kann", meint Elsner-Anwalt Elmar Kresbach.

Unverständnis in der Öffentlichkeit
Da Elsner im Jahr 2003 als Generaldirektor der BAWAG in Pension ging und somit keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht, würde die Fußfessel in seinem Fall der elektronischen Überwachung eines Hausarrests dienen. Bliebe im Fall Elsner wohl noch ein Spezialproblem: Elsner wohnt in einem 278-Quadratmeter-Penthouse plus Terrasse auf der Tuchlauben - und damit in allerbester City-Lage. Insofern wäre absehbar, dass es zumindest in Teilen der Öffentlichkeit zu Unverständnis kommen würde, sollte dem Ex-Banker tatsächlich eine Fußfessel gewährt werden.

"Herr Elsner kann der Öffentlichkeit eben mit keiner anderen Wohnung dienen. Wenn jemand eine schöne Wohnung hat, muss er dasselbe Recht auf eine Fußfessel haben, wie alle anderen", sieht Elsner-Anwalt Kresbach darin keinen rechtlichen Ansatz.

Fluchtgefahr gegeben
Bei Elsner besteht laut mehreren, teils sogar höchstgerichtlichen Entscheidungen Fluchtgefahr. Dieser Haftgrund, verbunden mit dringendem Tatverdacht, stützt sich auf den Umstand, dass Elsner zu einer Einvernahme im Vorverfahren nicht erschienen ist. Damals war der Verdächtige in Südfrankreich, wo er ein Haus hat, geblieben. Elsner gab damals dringende gesundheitliche Gründe für sein Fernbleiben an. Erst nach einer monatelangen Auslieferungs-Prozedur wurde der Ex-BAWAG-Chef nach Österreich transportiert, wo er umgehend in U-Haft landete. Kurz darauf musste er sich tatsächlich einer Herzoperation unterziehen.

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