800 Seiten umfasst das Bawag-Urteil. Heftige Kritik kommt von Ex-Bawag-Chef Elsner. Der Verurteilte wirkt "mental angeschlagen".
Das nun schriftlich ausgefertigt vorliegende Urteil im BAWAG-Strafprozess wird vom Anwalt des Hauptangeklagten Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner kritisiert. Nach erstem Studium des 800-seitigen Urteils orte er eine "schiefe Optik", sagte Anwalt Wolfgang Schubert am Dienstag. "Die unterschiedliche Behandlung zwischen Flöttl und den Vorständen setzt sich im Urteil konsequent fort", so Schubert. Kritik an der vorsitzführenden BAWAG-Richterin Claudia Bandion-Ortner, die am Donnerstag als Justizministerin angelobt wird, sei das aber nicht, denn die Richterin könne nicht mehr entscheiden als die Staatsanwaltschaft angeklagt habe.
Urteile nicht rechtskräftig
Elsner war u.a. wegen Untreue
gegenüber der Bank zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, Flöttl zu
zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt. Auch die sieben
weiteren Angeklagten wurden verurteilt. Die Urteile sind nicht
rechtskräftig. Die Verteidiger werden nun die Verlängerung der einmonatigen
Rechtsmittelfrist beantragen. Üblicherweise werde dies entsprechend der
Zeit, die für die Ausfertigung des Urteils benötigt wurde, auch gewährt,
meinte Schubert, die Rechtsmittel müssten dann also bis Ende Juli
eingebracht werden. Über die Fristverlängerungsanträge werde nicht mehr
Bandion-Ortner, sondern ihr Stellvertreter entscheiden.
Schubert will nach gründlichem Studium des Urteils beim Obersten Gerichtshof (OGH) Nichtigkeitsbeschwerde einbringen, beim Oberlandesgericht Wien Berufung gegen die Höhe der Strafe sowie eine Berufung gegen die Zusprüche für die Privatbeteiligten auf Schadenersatz. Nach den Verteidigern erhält auch noch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu einer Gegenäußerung, auch dafür werde vermutlich die Frist auf ein halbes Jahr erstreckt werden. Wohl erst Anfang 2010 werde der Fall dann formell in die zweite Instanz gehen.
Elsner sitzt nun seit dem 14. Februar 2007 - am Mittwoch sind es also 23 Monate - in U-Haft, alle anderen Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß. "In den nächsten Wochen" soll ein Enthaftungsantrag gestellt werden, über den dann der Stellvertreter Bandion-Ortners entscheiden werde. Bandion-Ortner hatte bisher alle Enthaftungsanträge Elsners abgelehnt, die U-Haft wird mit anhaltender Fluchtgefahr begründet. Die Angelobung selber habe aber keinen Einfluss auf den Enthaftungsantrag, betonte Schubert.
Elsner wirkt "mental angeschlagen"
Der 73-jährige
Elsner habe bei seinem Besuch in der Justizanstalt Josefstadt am Dienstag
vormittag "mental sehr angeschlagen" gewirkt. Über die Feiertage
werde im Gefängnis Besuch und Kontakt zu Mithäftlingen eingeschränkt, die
Mitarbeiter der Justizanstalt hätten sich Elsner gegenüber aber durchwegs
gut verhalten. Das Urteil wolle er dem Ex-Banken-Chef nächste Woche ins
Gefängnis bringen, so der Anwalt.
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