VW-Affäre

Erste Anklage gegen Hartz

15.11.2006

Die Erste Anklage in der VW-Affäre trifft Ex-Personalvorstand Hartz wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates.

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Eineinhalb Jahre nach dem Ausbruch der VW-Affäre ist Ex-Personalvorstand Peter Harz als erster Beschuldigter angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem 65-Jährigen nach einer Mitteilung von Mittwoch in 44 Fällen Untreue, davon 23 Mal zusätzlich die Begünstigung eines Betriebsrates vor. Hartz soll an den früheren Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert fast 2 Mio. Euro an Sonderbonuszahlungen angewiesen haben "ohne dass dies bei VW offen gelegt worden ist", wie Staatsanwalt Klaus Ziehe mitteilte.

Hartz geständig
Der Ex-Manager ist nach Presseberichten weitgehend geständig. Er war im Juli 2005 wegen der Vorwürfe zurückgetreten. In der 63 Seiten umfassenden Anklageschrift wird Hartz Untreue in 44 Fällen vorgeworfen, davon in 23 dieser Fälle gleichzeitig auch eine unrechtmäßige Begünstigung eines Mitgliedes des Betriebsrates "um seiner Tätigkeit willen". Damit sind die Zahlungen an Volkert gemeint.

Weitere Vorwürfe umfassen Barzahlungen an eine frühere Geliebte von Volkert, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Es gehe hier um 400.000 Euro. Vorwürfe wegen Sexpartys auf Firmenkosten sowie wegen eines von Volkswagen bezahlten Liebesnestes in Braunschweig ließ die Staatsanwaltschaft "wegen vergleichsweise geringer Schadenshöhe" fallen.

12 weitere Beschuldigte
In der Affäre wird noch weiter gegen 12 andere Beschuldigte ermittelt, darunter der SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl, Ex-Betriebsrat Bernd Sudholt, Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, Ex-Skoda-Vorstand Helmut Schuster sowie Ex-VW-Konzernbetriebsratschef Klaus Volkert. Ein erstes Verfahren gegen einen früheren VW-Betriebsarzt wurde vor wenigen Wochen gegen Auflagen eingestellt.

Bei den übrigen Beschuldigten geht es vor allem um die mutmaßliche Teilnahme an teuren Partys und anderen Vergnügen auf Firmenkosten, die nichts mit den betrieblichen Tätigkeiten der Beschuldigten zu tun hatten.

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