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Erste Bank-Klauseln gesetzwidrig

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Das Wiener Handelsgericht hat die Bedingungen rund um die "Snowball Bonds" als unrechtmäßig verurteilt. Der VKI spricht vom "Spitzenpunkt der Unseriosität".

Das Handelsgericht Wien hat nun auch die Zins-und Kündigungsklauseln bei Bankschuldverschreibungen der Erste Bank als gesetzeswidrig beanstandet. Kunden wurden laut VKI am Bankschalter mit "Snowball Bonds" für Wetten mit der Bank geködert, die nur das Finanzinstitut gewinnen konnte. Ein ähnliches Urteil wurde vor einigen Wochen bereits der Bank Austria zugestellt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Bank Austria hat inzwischen Berufung eingelegt, der Erste Bank werde das Urteil gerade zugestellt, so VKI-Jurist Peter Kolba.

Der Verein für Konsumenteninformation war - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - mit einer Verbandsklage gegen die ihrer Meinung nach unfairen Konditionen der Banken vorgegangen.

Bei den "Snowball Bonds" wurden die Kunden mit einem hohen Einstiegszinssatz angeworben. Dieser war aber nur ein Jahr lang fix, danach sollte sich der Zinssatz variabel nach einer komplexen Formel invers zum Interbankensatz Euribor (Euro Interbank Offered Rate) entwickeln. Bei einem niedrigen Euribor würde der Kunde profitieren, bei steigendem Euribor dagegen würden sich die Zinsen des Kunden bis zu Null entwickeln.

"Spitze der Unseriosität"
"Einer der Snowball Bonds, der 'Snowball X', ist der Spitzenpunkt der Unseriosität", kritisiert Kolba. Im Fall dieses Produkts sollten die Zinsen, wären sie einmal Null, immer auf Null bleiben - unabhängig davon, wie sich der Euribor weiter entwickelt. Dazu kam, dass diese Produkte zu Zeiten verkauft wurden, als dieser einen historischen Tiefststand erreicht hatte und nur mit einem Ansteigen zu rechnen war. "Diese Wette konnte nur die Bank gewinnen", so Kolba.

Einseitige Kündigung
Weiters war der Kunde - zwischen sieben und zehn - Jahre gebunden, die Bank konnte aber nach Ablauf des ersten Jahres vorzeitig kündigen. Der Effekt: Entwickelt sich der Zinssatz zuungunsten des Kunden (gegen Null), ist der Kunde jahrelang gebunden; entwickelt sich der Zinssatz dagegen zugunsten des Kunden, dann kann die Bank aussteigen. "Von der einseitigen Kündigungsmöglichkeit hat die Bank auch Gebrauch gemacht und gekündigt", so der Leiter der VKI-Rechtsabteilung.

Alles gesetzeswidrig
Das Handelsgericht sieht alle diese Klauseln als gesetzeswidrig an. Die Zinsgestaltung beurteilt sie als "intransparent", die ungleichen Kündigungsklauseln zugunsten der Bank als "gröblich benachteiligend". Die Verzinsung sei auch aus der Perspektive des Verkaufszeitpunktes alles andere als marktkonform gewesen.

"Eine unfaire Wette"
Vor wenigen Wochen hat das HG Wien auch einer Verbandsklage des VKI gegen die Bank Austria mit Bezug auf ein ähnliches Produkt stattgegeben. Mit diesen Bankschuldverschreibungen haben Erste Bank und Bank Austria ihren Kunden laut Konsumentenschützern "eine unfaire Wette" als Alternative zu den schlechten Zinsen am Sparbuch angeboten.

Kunde konnte nicht gewinnen
Im Wissen, dass der Euribor auf einem Tiefststand war, wurden die Snowballs bewusst invers an diesen Parameter gekettet. Nur bei einem Stagnieren des Euribor hätten die Kunden gewinnen können. Dagegen ist der Euribor in der Folge erwartungsgemäß angestiegen und die Zinsen bei diesen Produkten sind gegen Null gesunken. Bei dieser Gestaltung konnte nur die Bank gewinnen.

"Es ist erfreulich, dass die Gerichte diese Verschaukelung der Kunden nicht anerkennen und die Klauseln für unwirksam erklären", so Kolba. "Wenn wir diese Verfahren rechtskräftig gewinnen, werden die Banken ihren Kunden Nachzahlungen an Zinsen zu leisten haben." Bis die Bankkunden aber tatsächlich Geld sehen, vergehen noch Jahre. Mit den Zahlungen sei nicht vor dem Auslaufen der umstrittenen Produkte zu rechnen, räumte der Jurist ein. Der "Callable Snowball Floater" der Bank Austria etwa läuft von 2005 bis 2013.

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