Das Ergebnis der EU-Prüfung lässt die Sendermacher aufatmen.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch das ORF-Beihilfeverfahren abgeschlossen. Nachdem sich Österreich förmlich zu einer Gesetzesänderung verpflichtet hat, ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Finanzierungsregelung für den ORF nunmehr mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes geht davon aus, dass "einerseits die notwendigen Voraussetzungen für einen hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen und andererseits gerechte Ausgangsbedingungen in diesem Sektor aufrechterhalten werden".
Die Umsetzung der Einigung auf nationaler Ebene muss innerhalb eines Jahres erfolgen. Die Refundierung der Gebührenbefreiungen ist keine zusätzliche Beihilfe und müsste also nicht vorab durch die neue Medienbehörde geprüft werden.
Vorabprüfung neuer Angebote
Die Einigung zwischen Österreich
und der EU sieht im Detail unter anderem eine Vorabprüfung aller neuen
Angebote des ORF vor. Diese müssen von der neu zu konstituierenden
Medienbehörde unter die Lupe genommen werden. Für bestehende Onlineangebote
muss der Sender "klare Angebotskonzepte vorlegen". Grünes Licht gab es für
die geplante "TVthek": Öffentlich-rechtlich relevante Sendungen dürfen
künftig sieben Tage lang online abrufbar sein. Hierfür braucht es keine
Vorabprüfung, allerdings ist auch keine Online-Werbung erlaubt.
Online ganz streng geregelt
Ansonsten muss sich der ORF im
Onlinebereich auf öffentlich-rechtliche Angebote beschränken und darf den
Onlineportalen von heimischen Zeitungen keine Konkurrenz machen. Es gibt
eine Ausschlussliste, mit der etwa das Angebot von Klingeltönen,
Glücksspielen, Partnerbörsen, Preisvergleichen etc. verboten wird.
Behörde muss Gebühr prüfen
Am Finanzierungssystem
des öffentlich-rechtlichen Senders hatte die EU grundsätzlich nichts zu
kritisieren. Laut der Einigung muss das Programmentgelt künftig alle fünf
Jahre neu festgesetzt werden. Die Höhe wird wie bisher ORF-intern vom
Generaldirektor vorgeschlagen und vom Stiftungsrat beschlossen. Neu ist eine
Prüfung der Gebührenhöhe durch die Regulierungsbehörde sowie die Tatsache,
dass der ORF innerhalb von zwei Finanzierungsperioden, also maximal zehn
Jahren, Verluste gegen Gewinne gegenrechnen darf.
Öffentlich-rechtlicher Auftrag
Weiters soll ein
Qualitätssicherungssystem für den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag
eingeführt werden. Neben dem Stiftungsrat soll sich ein Ausschuss des
Publikumsrats mit diesem Thema beschäftigen - die Regulierungsbehörde soll
die Einhaltung der Qualität prüfen. Der öffentlich-rechtliche Auftrag soll
im Rahmen des neuen ORF-Gesetzes klarer definiert und auf sämtliche
Angebote, also auch Online und jetzt zwei Spartenprogramme, erweitert werden.
Sportkanal ohne Mainstream
In der Struktur der Landesstudios sind
keine Änderungen vorgesehen, ebensowenig soll es neue Einschränkungen bei
den Werbezeiten geben. Es wird ein Sport-Spartenprogramm festgeschrieben,
dieses soll sich auf Sportarten konzentrieren, denen in der sonstigen
Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt. Ungenutzte Sportrechte
muss der ORF künftig gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung stellen.
Der ORF-Prüfung durch die EU-Kommission gingen mehrere Beschwerden über die staatliche Finanzierung des Senders voraus. Beschwert hatten sich im Jahr 2004 der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und 2005 der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sowie der Privatsender Sky, damals Premiere. Der VÖZ erhob den Vorwurf, dass der ORF mit staatlichen Mitteln Online Dienste anböte, die über den Versorgungsauftrag hinausgingen. Die Beschwerde des VÖP betraf einerseits die bestehenden Finanzierungs- und Kontrollmechanismen, zum anderen die Einführung eines Sport-Spartenprogramms durch den ORF. Auch Sky beschwerte sich in Brüssel wegen des Sport-Spartenprogrammes. |