Der Ex-Prokurist der Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW bleibt weiterhin wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft.
Ein Antrag seines Anwalts auf Freilassung wurde am Montag am Landesgericht abgelehnt. Das bestätigte der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Gottfried Kranz.
Wertpapiertransaktionen
Der ehemalige Prokurist soll laut AvW
durch eigenmächtige Wertpapiertransaktionen einen Schaden von 50 Mio. Euro
angerichtet haben - es gilt die Unschuldsvermutung. Das Unternehmen hatte am
23. Oktober der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt,
in welcher der Mann schwer belastet wurde. Der Anwalt des Prokuristen,
Werner Tomanek, erklärte, die Unterstellung, sein Mandant habe Dinge getan
die er laut Dienstvertrag nicht hätte tun dürfen, als völlig falsch und wies
die Vorwürfe als "unfassbar" zurück.
Laut Auer von Welsbach habe der ehemalige Mitarbeiter Aktien hin und her geschoben haben, um Verluste aus so genannten Margin Calls zu verschleiern. Tomanek wiederum behauptet, der Verlust resultiere aus Kursverlusten, die auf die Finanzkrise zurückzuführen seien. Die AvW hat den Rückkauf von Anteilsscheinen vorerst ausgesetzt und ihre Wertpapierkonzession zurückgelegt.