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Ex-Daimler-Vertriebschef verurteilt

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Manager hatte in einem Prozess um Graumarktgeschäften nicht die Wahrheit gesagt.

Der ehemalige Deutschland-Vertriebschef des Autobauers Daimler ist wegen Meineids zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Stuttgarter Amtsgericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Manager der damaligen DaimlerChrysler AG vor sieben Jahren in einem Prozess um sogenannte Graumarktgeschäfte nicht die Wahrheit gesagt hat. Der 61-Jährige habe von solchen nicht über das offizielle Händlernetz abgewickelten Verkäufen gewusst, dies aber in einem konkreten Fall 2002 vor Gericht bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Die Anwälte des früheren Daimler-Managers hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung.

Angeklagter wies Vorwurf zurück
Der Angeklagte wies in seinen Schlusswort erneut den Vorwurf des Meineids zurück. In dem vor sieben Jahren vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelten Fall habe er nichts von Verstößen gewusst, sagte der Ex-Daimler-Manager. Zu Graumarktgeschäften allgemein habe er sich damals nicht geäußert.

Graumarktgeschäfte
Am Mittwoch räumte er allerdings ein, dass es durchaus Graumarktgeschäfte gegeben hatte. So hätten sich zum Beispiel Kunden, die Mengenrabatt für den Kauf mehrerer Autos bekommen hätten, zum Teil nicht an die Vereinbarung gehalten, das Fahrzeug frühestens nach sechs Monaten weiterzuverkaufen. Diesen Verstößen sei der Autobauer aber nachgegangen und habe nach vorheriger Abmahnung auch Verträge mit solchen Kunden gekündigt. Insgesamt seien damals pro Jahr rund 6.000 Autos auf den Graumarkt geraten. Das seien etwa 1,5 Prozent der jährlich rund 400.000 verkauften Fahrzeuge von Daimler gewesen.

Der Graumarkthandel gilt branchenintern als gang und gäbe. Obwohl er juristisch nicht illegal ist, verstößt er häufig gegen Konzernrichtlinien. Danach dürfen nur offizielle Händler von den Herstellern beliefert werden.

Der Angeklagte war bereits seit 1977 leitender Angestellter bei Daimler, 1993 stieg er dann in die Geschäftsleitung des Deutschlandvertriebes auf. Spätestens 1997 soll dort ein System etabliert worden seien, bei dem Niederlassungen die Genehmigung von Graumarktgeschäften beantragen konnten. Der heute 61-Jährige schied 2005 wegen anderer "Unregelmäßigkeiten" aus dem Unternehmen aus.

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