EX-Aufsichtsratspräsident Weninger erhebt Einspruch gegen die Anklage: Ein Protokoll sei rückdatiert worden.
Eine neue Front im BAWAG-Strafverfahren hat der ÖGB-Vize und BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger eröffnet, schreibt "Die Presse". Demnach habe Weninger angegeben, dass ein von der Anklage gegen ihn verwendetes Vorstands-Sitzungsprotokoll zurückdatiert worden sei. Um herauszufinden, wer dafür verantwortlich sei, sollten die Teilnehmer der Sitzung neu einvernommen werden.
Protokoll einer BAWAG-Vorstandssitzung
Laut Weninger gründe sich damit der schwere Anklagevorwurf, Beteiligung an der Untreue, auf ein " im wesentlichen unrichtiges Beweisstück". Konsequenz: Weninger erhebt Einspruch gegen die Anklage."Das Protokoll, datiert mit 27.10.1998, wurde tatsächlich erst am 5.10.2000 verfasst, unterfertigt und rückdatiert", so Weninger.
Anklage stützt sich auf Protokoll
Demnach ergab sich aus diesem Protokoll, dass die BAWAG hoch riskante Transaktionen durchführte bzw. Kredite zu Spekulationszwecken vergab. Auf Seite 95 der 109 Seiten starken Anklageschrift heißt es: "Aber auch Weninger behauptet, er sei von den Belastungen nicht informiert worden. Aus dem Protokoll der Sondervorstandssitzung vom 27. Oktober 1998 geht jedoch hervor, dass die Sachlage und der Beschluss vom Vortag detailliert erörtert wurden und Weninger sich anschloss." Laut Anklage muss Weninger also sehr wohl informiert gewesen sein.
Einspruch der Verteidigung
Richard Soyer setzt voll auf den Einspruch gegen die Anklageschrift: Eben weil nun "bekannt wurde", dass das fragliche Protokoll ein falsches Datum aufweise, in Wahrheit also viel später geschrieben worden sei, könne Weninger nicht soviel gewusst haben, wie dies in der Anklage behauptet werde.
Genau dies sehe Staatsanwalt Georg Krakow - zumindest bisher - aber ganz anders. Er laste dem früheren Aufsichtsratschef den stattlichen Untreue-Schaden von 505,055.999 Euro an. Weninger habe mit dem Hauptangeklagten, dem einstigen BAWAG-General Helmut Elsner "gemeinsame Sache" gemacht.
Duett der Macht
Auf Seite 27 geht die Anklage besonders hart mit Elsner und Weninger ins Gericht, dort heißt es demnach: "Das Tandem Elsner/Weninger folgte dem Vorbild einer Führungskultur, die durch Intransparenz, autoritatives Management und informelle Absprachen gekennzeichnet war. Helmut Elsner pflegte über besonders bedeutende heikle Angelegenheiten höchstens mit Günter Weninger - und gegebenenfalls Dkfm. Zwettler (Elsners Nachfolger an der BAWAG-Spitze, Anm.) - zu sprechen." Im weiteren heißt es: "Das Duett der Macht in der Besetzung Elsner/Weninger bestimmte die Bühne des Geschehens."