EU-Einigung
Finanzaufsicht wird reformiert
02.12.2009
Die Europäischen Aufseher sollen nur stark beschnittene Eingriffsrechte erhalten.
Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden in Europa sollen nach einem Beschluss der EU-Finanzminister auch in Zukunft das Heft in der Hand behalten. Der Finanzministerrat schränkte die Eingriffsrechte der geplanten neuen europäischen Aufsichtsorgane für Banken, Versicherungen und Börsen am Mittwoch in Brüssel stark ein.
Keine direkten Anweisungen
Anders als die EU-Kommission es
vorgeschlagen hatte, dürften die neuen EU-Behörden den beaufsichtigten
Unternehmen im Fall einer Krise keine direkten Anweisungen geben.
Anordnungen der EU-Ebene an die nationalen Aufsichtsämter können die
Mitgliedstaaten anfechten.
"Wir haben eine einstimmige Einigung über das gesamte Aufsichtspaket, wir können jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen", sagte der schwedische Finanzminister und EU-Ratspräsident Anders Borg. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble sagte, die europäische Aufsichtsstruktur müsse leistungsfähiger gemacht werden, ohne dass die nationalen Behörden geschwächt würden. Auch die Rechte der nationalen Parlamente müssten respektiert werden: "Es kann ja um erhebliche Summen gehen."
Jahrelange Diskussionen
Die Harmonisierung der Finanzaufsicht in
Europa war jahrelang nicht vom Fleck gekommen. Denn im Fall einer
Bankenpleite zum Beispiel müssen die Mitgliedstaaten mit dem Geld ihrer
Steuerzahler einspringen. Sie sträuben sich deshalb, Aufsichtsentscheidungen
an die europäische Ebene abzugeben. Großbritannien hatte die größten
Vorbehalte, aber auch Deutschland bremste den Eifer der EU-Kommission. Der
Sprecher des britischen Schatzkanzlers Alistair Darling sagte, seine
Regierung sei zufrieden mit dem Ergebnis. Die Interessen des Finanzplatzes
London blieben gewahrt.
Die drei europäischen Behörden, die aus bereits bestehenden beratenden EU-Fachausschüssen hervorgehen, sollen den nationalen Aufsehern künftig Standards zur Umsetzung des Aufsichtsrechts vorschreiben. Sie können die nationalen Behörden zur Einhaltung des EU-Rechts zwingen und bei Streit unter den Aufsehern der Mitgliedsländern etwa bei der Rettung einer grenzüberschreitend tätigen Bank einen Schiedsspruch fällen. Doch die Mitgliedstaaten können die Entscheidungen anfechten, wenn sie finanzielle Konsequenzen für ihre Staatskasse hätten. Ein Konflikt muss letztlich vom EU-Finanzministerrat entschieden werden.
Komplizierte Abstimmungsregeln
Die Finanzminister verständigten
sich auf komplizierte Abstimmungsregeln für die Lenkungsausschüsse der
europäischen Behörden, denen Vertreter aller Mitgliedstaaten angehören.
Generell hat ein Staat eine Stimme und es genügt für einen Beschluss eine
einfache Mehrheit. Sind einzelne Länder gegen einen Beschluss, müssen sie
nur eine qualifizierte Blockademinderheit von etwa einem Drittel der Stimmen
zusammenbringen statt einer einfachen Mehrheit.
Zur Reform der Finanzaufsicht gehört auch die Einrichtung eines Systemrisiko-Rates, der bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt ist. Darüber hatten sich die EU-Finanzminister bereits im Oktober verständigt. Sie können jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, das über die Verordnungen mitentscheidet.
Die Vorsitzende des dafür verantwortlichen Wirtschaftsausschusses, Sharon Bowles, sagte, das Parlament werde sich nicht drängen lassen, auch wenn die Reform bereits im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Die Abgeordneten seien außerdem dagegen, die Entwürfe der Kommission zu stark zu verwässern.