In einem emotionalen Plädoyer pries der Verteidiger des angeklagten Spekulanten Wolfgang Flöttl die Ehrlichkeit seines Mandanten.
Der Verteidiger des mitangeklagten ehemaligen Wirtschaftsprüfers der BAWAG, Robert Reiter, hat heute in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Ein Wirtschaftsprüfer sei nicht das "Kindermädchen des Vorstands", Reiter sei aber im Prozess wie ein "sechstes Vorstandsmitglied" behandelt worden, sagte Anwalt Thomas Kralik. Reiter habe keinen Vorsatz auf Schädigung gehabt, "deswegen wird er freizusprechen sein".
Flöttl kein Dieb
Flöttl sei kein Dieb und kein Lügner, wie
hier im Prozess behauptet worden sei, behauptete zuvor dessen Anwalt. "Er
hat immer gesagt, ich habe nichts gestohlen". Flöttl habe der BAWAG ja
sogar helfen wollen, als er die notleidenden Russland-Forderungen übernahm
und als er - nach dem ersten großen Verlust 1998 - seine Bilder übertrug.
"Was hat er gemacht? Er hat geholfen, er hat bei den Russlandforderungen geholfen, er hat seine Bilder hergegeben, um zu helfen", ortet der Verteidiger eine grundsätzliche Hilfsbereitschaft seines Mandanten gegenüber der BAWAG. Dies sei aber von den nunmehr Mitangeklagten nicht anerkannt worden, zürnt er: "Alle haben hier aufgezeigt, wie die Frage war, sind Sie von Flöttl betrogen, belogen worden."
"Immer höflich"
Ihm gegenüber sei Flöttl immer
höflich gewesen, betonte der Verteidiger. Nur einmal, als Flöttl zufällig in
der Herrentoilette des Wiener Landesgerichts das Gespräch zweier
Anwaltskollegen verfolgt habe, wie sie ihn "filetieren" wollten,
habe er seine Höflichkeit verloren, erinnert sich Eichenseder.
"Er hat immer gesagt, ich habe nichts gestohlen, das war für ihn das Wesentliche." Dies sieht der Anwalt durch den Prozess bewiesen: Nunmehr traue sich niemand mehr, Flöttl Diebstahl oder Veruntreuung vorzuwerfen. Flöttl habe Unmengen von Unterlagen herbeigeschafft, "er ist hin und hergeflogen" und habe tausende Bonusmeilen gesammelt. Sogar Staatsanwalt Georg Krakow sage, es gebe keinen Hinweis dass Flöttl etwas gestohlen habe, führt er den Anklagevertreter in seiner Argumentation auf. Die Verteidigung der anderen Angeklagten komme ihm hingegen so vor, "wie wenn ein Dieb sagt, er wird bestohlen".
Die BAWAG habe an Flöttl den Auftrag gegeben, hohen Gewinn zu machen. Hohes Risiko bei Geschäften einzugehen, sei nicht verboten, außerdem habe das die BAWAG gewusst.
Angriff auf Elsner
Eichenseder ortet hingegen Unehrlichkeit bei
Elsner: Bei eigentlich nebensächlichen Themen habe Elsner nicht die Wahrheit
gesagt, Flöttl aber schon. Als Beispiele führte er die Morissa-Stiftung
während der Karibik-1-Geschäfte und die Beschäftigung von Elsners
Schwiegersohn in London an. Da habe Flöttl immer die Wahrheit gesagt, was
durch Unterlagen belegt worden sei. Das von Flöttl unterschriebene
Geständnis, er habe vereinbarungswidrig gehandelt, sei "hint' und
vorn nichts wert", erläuterte Eichenseder, da Elsner danach seinen
Schwiegersohn zu Flöttl nach London geschickt habe. "Wieso sollte
Elsner seinen Schwiegersohn einem Gauner, einem Kriminellen zur Ausbildung
schicken?", fragte der Anwalt.
Angeklagte am Montag am Wort
Nächsten Montag können die neun
Angeklagten selber ein Schlusswort sprechen. Dann zieht sich das
Schöffengericht - zwei Berufsrichterinnen und zwei Laienrichterinnen - zur
Beratung zurück. Für 3. oder 4. Juli wird in dem Mega-Wirtschaftsverfahren
ein Urteil erwartet. Das Verfahren hatte am 16. Juli 2007 begonnen.