Verdacht der Untreue
Flöttls Kellerakten rufen Justiz auf den Plan
02.05.2008
Es besteht der Verdacht auf Untreue. Die BAWAG soll SPÖ, ÖGB und Konsum Beteiligungen zu teuer abgekauft haben.
Die Staatsanwaltschaft Wien führt unter Mithilfe der Finanzbehörden wegen früherer Geschäfte der BAWAG mit SPÖ, ÖGB und Konsum ein strafgerichtliches und möglicherweise ein Finanzstrafverfahren. Ausgangspunkt der Ermittlungen sind die Akten, die im Februar im Keller von Ex-BAWAG-Generaldirektor Walter Flöttl gefunden worden sind. Die strafrechtlichen Untersuchungen prüften den Verdacht auf Untreue.
Abgaben hinterzogen?
Laut "Der Standard" vom Samstag besteht der
Verdacht, dass über 75.000 Euro an Abgaben hinterzogen worden sind, deswegen
ist die Justiz und nicht die Finanzstrafbehörde am Zug." Die
strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Untreueverdachts bedeuten noch
nicht, dass auch ein Finanzstrafverfahren folgen muss.
BAWAG half SPÖ und ÖGB?
Untersucht werden Geschäfte,
über die Flöttl sen. in Briefen an SPÖ- und ÖGB-Granden berichtet hatte.
Darin hatte der Alt-BAWAG-Chef sinngemäß behauptet, die BAWAG habe
Immobilien und Beteiligungen von Partei, Gewerkschaftsbund und Handelskette
Konsum zu teuer gekauft. Außerdem sprach Flöttl von Zinsbegünstigungen. All
das könnte theoretisch als Untreue bzw. verdeckte Gewinnausschüttung und
somit Abgabenverkürzung gesehen werden.
Verjährungsfristen
Die Verjährungsfristen machten eine
Verurteilung wegen Untreue nicht unbedingt wahrscheinlich: Die
Verfolgbarkeit von Untreue verjährt nach zehn Jahren, nur wenn eine
strafbare Handlung nach 1998 festgemacht werden kann, könnten Anklagen
folgen. Bei Steuerstrafdelikten ist die Regelung weniger eindeutig.
Papa Flöttl aus dem Schneider
Klar ist aber, dass Walter
Flöttl, der Vater des Angeklagten Wolfgang Flöttl, aus dem Schneider ist, da
er bereits 1995 aus der Bank ausgeschieden ist. Der ÖGB soll der Justiz
seine volle Mitarbeit und Offenlegung aller Verträge zugesichert haben.