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Freie Mitarbeiter bekommen auch Arbeitslose

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Auch Selbstständige können sich künftig arbeitslosenversichern lassen. Allerdings kommen schärfere Zumutbarkeitsbestimmungen.

Die Regierung hat am Mittwoch nach Absprache mit den Sozialpartnern ein großes "Flexicurity-Paket" geschnürt. Es sieht u.a. vor, dass freie Dienstnehmer künftig auch arbeitslosenversichert sind. Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Auch Selbstständigen wird es ermöglicht, sich arbeitslosenversichern zu lassen.

Schärfere Zumutbarkeitsregeln
Strenger werden allerdings die Zumutbarkeitsbestimmungen. Langzeitarbeitslose können künftig auch in "sozioökonomischen Branchen" eingesetzt werden. Soll heißen, unter bestimmten Umständen können sie zu sozialen Dienstleistungen für die Gesellschaft verpflichtet werden.

Bezüglich der Fahrzeiten zum Arbeitsort sind bei einem Full-Time-Job gesamt zwei Stunden zumutbar, bei Teilzeitarbeit eineinhalb Stunden. Festgelegt wurde auch, dass Personen ohne Betreuungspflicht in jedem Fall 20 Stunden zur Verfügung zu stehen haben.

Betriebliche Vorsorge
Weiters wird die betriebliche Vorsorge ausgeweitet. Bei GSVG-Versicherten gilt die Vorsorge verpflichtend, für Freiberufler und Bauern auf freiwilliger Basis.

Schnellere Bildungskarenz
Schließlich enthält das Paket eine Verbesserung der Bildungskarenz. Sie wird künftig schon nach einem und nicht wie bisher nach drei Jahren gewährt. Zusätzlich wird die Entschädigung von jetzt 430 Euro fast verdoppelt auf 800 bis 850 Euro.

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