Causa Meinl
Grasser-Anzeige für Anwalt lächerlich
15.04.2009
Der Anwalt von Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, findet die laut Medienberichten diese Woche gegen seinen Mandanten eingebrachte Strafanzeige in der Causa Meinl "lächerlich". Die Meinl Bank gibt an, Grasser nie um Interventionen gebeten zu haben.
Grasser habe "nie interveniert - auch nicht über Mittelsmänner", sagte Ainedter am Mittwochnachmittag. Schließlich habe Grasser im Jahr 2002 die Finanzmarktaufsicht (FMA), eine unabhängige und weisungsfreie Behörde, gegründet, argumentierte der Advokat.
Politisch motiviert
Möglicherweise sei die anonym eingebrachte
Strafanzeige politisch motiviert. Von einem Insider, wie Medien vermuteten,
komme sie "sicher nicht, weil sie so falsch ist", so Ainedter.
Jachtausflug
Der berühmte "Jachtausflug" im Jahr
2005 kann aus Ainedters Sicht "niemals den Tatbestand einer
Steuerhinterziehung erfüllen". Dem Anwalt stößt außerdem auf, dass
die Anzeige offenbar noch nicht der Staatsanwaltschaft vorliege, Medien aber
schon.
Bank dementiert
Die Meinl Bank hat in den Abendstunden in Abrede
gestellt, Grasser "jemals um eine Intervention bei der Oesterreichischen
Nationalbank, bei der Finanzmarktaufsicht oder einer anderen Behörde
ersucht" zu haben.
Keine 6 Mio.
Dementiert wird auch, dass Grasser während seiner
Tätigkeit für die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP)
sechs Millionen Euro an Einkommen erzielt hätte. Grasser will sich in den
nächsten Wochen aus der Gesellschaft zurückziehen.
Fehlerhafte Daten
Die Anzeige ist wenigstens im Detail
fehlerhaft. Laut Medien datiert der Anzeigenschreiber einen Aufenthalt
Grassers bei einer Veranstaltung der Constantia Privatbank in St. Moritz auf
2006.
Tatsächlich sprach der damalige Finanzminister aber am 18. und 19. März 2004 bei einem von der Bank veranstalteten Wirtschaftsforum in St. Moritz, war aus dem Umkreis des Instituts in den Abendstunden zu hören. Der Anzeigenschreiber habe möglicherweise öffentlich zugängliches Material falsch abgeschrieben.
Schwere Vorwürfe
Die Bank reagierte damit auf Medieberichte,
die sich mit einer anonym eingebrachten Strafanzeige gegen Grasser
beschäftigen. In der Anzeige wird Grasser schwerer Betrug, Amtsmissbrauch,
Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Verbotene Intervention und
Steuerhinterziehung vorgeworfen. Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung.
Bald Entscheidungen
Die Entscheidungen zum angekündigten Ausstieg
Grassers aus der Managementgesellschaft der ehemaligen Meinl International
Power (MIP, heute Power International) werden in den nächsten ein bis zwei
Wochen gefällt.