BAWAG-Teilurteil
Haftstrafen für Elsner, Gerharter und Nakowitz
20.05.2008
In der Causa Gerharter - Elsner soll dem Ex-Konsum-Boss 550.000 Euro im Plastiksackerl gegeben haben - hat es drei Schuldsprüche gegeben.
Nach etwa eineinhalbstündiger Beratung hat der Schöffensenat im BAWAG-Prozess am Mittwoch das erste Teilurteil gefällt. In der "Causa Gerharter" wurde Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, die U-Haft wird angerechnet. Ex-Konsum-Chef Hermann Gerharter hat zwei Jahre ausgefasst, davon sind 18 Monate bedingt, er muss also sechs Monate ins Gefängnis. Über Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz wurden 15 Monate bedingt verhängt.
Elsners "hohe kriminelle Energie"
Richterin Claudia
Bandion-Ortner begründete das Urteil für Elsner mit seiner "hohen
kriminellen Energie" und der hohen Schadenssumme von über 700.000 Euro. Daher
habe sie auch aus generalpräventiven Gründen keine teilbedingte Strafe
verhängt: "Man muss ein Zeichen setzen, eine Bank ist kein
Selbstbedienungsladen". Zudem waren für Bandion-Ortner Elsners
Gegenargumente - der 72-Jährige hatte stets geleugnet - nicht glaubwürdig.
Sämtliche Angeklagte wurden zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Elsner war in dieser Sache wegen Untreue angeklagt, Gerharter und Nakowitz wegen Beihilfe dazu. Die Strafdrohung liegt bei bis zu zehn Jahren Haft.
Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Elsner und Gerharter haben
Rechtsmittel gegen das Urteil erhoben. Ihre Verteidiger legten Berufung und
Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Anwalt von Nakowitz erbat sich Bedenkzeit.
Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Geldgeschenk im Plastiksackerl
Elsner soll dem früheren
Konsum-Chef nach dem Konsum-Prozess im Jahr 2003 gut 550.000 Euro im
berühmten Plastiksackerl gegeben, sein Konto glatt gestellt und den "Kredit"
als uneinbringlich verbucht haben. Dieses "Geschenk" hat Gerharter
Jahre später zurückgezahlt und die ungewöhnliche Kreditvergabe zugegeben.
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Torte und Kuchen
Einen Tag davor, am 100. Verhandlungstag im
BAWAG-Strafprozess, brachten Journalisten Kuchen und Torten mit, was
Richterin Claudia Bandion-Ortner zu einer offiziellen Distanzierung
veranlasst hat : "Die Torte ist nicht vom Gericht." "Das ist
ein Verhandlungstag wie jeder andere", so Bandion-Ortner.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Ein Dienstagfrüh gestellter
Befangenheitsantrag von Elsners Anwalt gegen Staatsanwalt Georg Krakow wurde
abgewiesen. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft entschied, dass es "keinen
Anlass gebe, die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit von Krakow
im BAWAG-Verfahren in Zweifel zu ziehen".
Krakow hatte Kontakt zu Worm
Schubert hatte aus einem ihm
zugekommenen Email des früheren Bundeskriminalamtsleiters Herwig Haidinger
zitiert, wonach Krakow Kontakt mit dem Journalisten Alfred Worm hatte. Der
unterdessen verstorbene Alfred Worm war Herausgeber von "News", wo
immer wieder vertrauliche Akten zur Causa BAWAG veröffentlicht wurden. Die
Oberstaatsanwaltschaft sieht in Krakows Journalisten-Kontakt aber nichts
Anstößiges: Krakow habe mehrfachen Kontakt mit Worm bestätigt, ohne das
Amtsgeheimnis verletzt zu haben.
Elsner äußerte daraufhin einen schweren Verdacht gegen den Staatsanwalt: Er verdächtige Krakow, die BAWAG-Anklageschrift dem Magazin "News" zugespielt zu haben.
Gut 1.000 Fragen an Kleiner
Die eigentliche Verhandlung war
wieder stundenlang der Abarbeitung von über tausend Fragen von Elsners
Verteidigung an Gutachter Fritz Kleiner gewidmet. Der Prozess hatte am 16.
Juli 2007 begonnen. Ursprünglich war das Ende für den Weltspartag erwartet
worden. Mit einem Urteil wird jetzt Ende Juni 2008 gerechnet.