Ab Montag steht das Gesetz für getrennte Raucherbereiche in der Gastronomie auf dem Prüfstand.
Die seit Jänner geltenden Rauchverbots-Regelungen für die Gastronomie beschäftigen ab heute den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dabei stehen zwei Beschwerden von Gastwirten auf der Tagesordnung. Der Inhaber eines Cafés in einem Einkaufszentrum bekämpft eine gegen ihn verhängte Strafe in der Höhe von 300 Euro. Die Behörden warfen ihm vor, das Personal nicht ausreichend instruiert zu haben, Gäste auf das Rauchverbot hinzuweisen.
Der Wirt argumentiert, dass das Tabakgesetz einen entsprechenden Passus gar nicht vorsehe.
Maßnahmen unklar geregelt
Der zweite Fall betrifft
die in der Regelung vorgesehene räumliche Trennung in den Lokalen: Bis 1.
Juli 2010 müssen Wirte ihre Räume gesetzeskonform umbauen, sodass ein Raum
rauchfrei bleibt.
Der Wiener Szenewirt Stefan Gergely (besitzt mehrere Lokale in Wien-Margareten) hatte einen Antrag gegen die seiner Meinung nach zu unklaren und daher verfassungswidrigen Bestimmungen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherzonen eingebracht. Es sei nicht ersichtlich, welche Maßnahmen für eine räumliche Trennung ausreichen. Klar festgelegt seien im Tabakgesetz dagegen horrende Strafen bis zu 10.000 Euro.
Gastronomen warten auf Urteil
Die Frage der räumlichen
Abtrennung und der Übergangsfrist ist für den Verfassungsjuristen Heinz
Mayer ebenfalls strittig. Es genüge ein Antrag mit einer Ankündigung von
Bauarbeiten, so Mayer. „Ganz gleich, ob ich wirklich umbaue oder nicht: Ich
kann die Behörde hinhalten.“
Viele Wirte warten schon ungeduldig auf das Urteil des Höchstgerichts und wollen bis dahin räumlich nichts ändern. Die Verfassungsrichter seien bemüht, diese Fälle noch heuer abzuschließen, betonte Sprecher Christian Neuwirth. Gibt der VfGH der Klage recht, könnten sich Tausende Wirte den Umbau ersparen.