Die 100 Mio. Euro-Kaution ist unwiderruflich am Konto des Wiener Oberlandesgerichts eingegangen. Für den Banker gibt es keine dritte Nacht im Landl.
Julius Meinl V. ist wieder in Freiheit. Er hat in einem Taxi Freitag Mittag das Wiener Landesgerichtliche Gefangenenhaus verlassen. Gegenüber den wartenden Journalisten war der bald 50-jährige Banker zu keiner Stellungnahme bereit.
Betrugs und Untreue bei MEL
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt
gegen den Spross der einst renommierten Meinl-Dynastie u.a. wegen schweren
gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue. Am Mittwochabend war Meinl nach einer
stundenlangen Befragung wegen Fluchtgefahr verhaftet worden. Nach
Hinterlegung einer Kaution von 100 Mio. Euro und gegen weitere Auflagen war
die Staatsanwalt mit seiner vorläufigen Enthaftung einverstanden. Ein Ende
der Ermittlungen in der Affäre um Meinl European Land ist nicht absehbar.
FPÖ verlangt Aufhebung von Kaution
Scharfe Kritik an der
Ermöglichung einer Kaution übt jetzt die FPÖ. ÖVP-Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner solle von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und dafür
sorgen, dass die Staatsanwaltschaft in die zweite Instanz gehe, fordert
FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Weiters müsse entsprechend der
Schadenssumme Meinls Vermögen eingefroren werden, damit das Geld für die
Geschädigten gesichert sei.
Rechtlich nicht gedeckt?
Den Grund für die Forderung der
Kautionsabweisung begründet die FPÖ mit der Strafprozessordnung. Diese würde
eine Freilassung gegen Kaution und Gelöbnis nur ermöglichen, wenn ein Delikt
nicht mit einer Haftstrafe über fünf Jahren geahndet werde. Gleichzeitig sei
vorgesehen, dass bei einem Schaden über 50.000 Euro eine bis zu zehn Jahren
dauernde Haftstrafe drohe. Daher wäre eine Kaution eigentlich nicht möglich.
Bei Meinl bestünden zudem nicht nur Fluchtgefahr - sein Jet stehe
vollgetankt am Flughafen - sondern auch Verdunkelungsgefahr.
Ermessen des Gerichts
Laut Justizministerium ist eine Kaution bei
drohenden Haftstrafen bis zu zehn Jahren sehr wohl möglich. Wenn die
Straftat strenger als mit fünf Jahren Haft bedroht wird, dann liegt die
Enthaftung im Ermessen des Gerichts, so die Auskunft. Unter fünf Jahren Haft
sei das verpflichtend vorgesehen. Voraussetzung ist in beiden Fällen das
Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kaution. So muss
beispielsweise ausschließlich der Haftgrund Fluchtgefahr bestehen.