Amtshaftungsklage

Klagt die Meinl Bank nun die Republik?

29.11.2007

Die Meinl Bank startet heftige Attacken gegen FMA wegen "grob fahrlässiger" Strafbescheide und dem Ausschluss der MEL aus Prime Markt.

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© APA: HERBERT PFARRHOFER
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Die Meinl Bank sowie die Vertriebsgesellschaft Meinl Success haben von der Finanzmarktaufsicht (FMA) zwei bisher nicht öffentlich bekannte Strafbescheide erhalten und werden dagegen in Berufung gehen. Sollte durch Anleger-Klagen von "Aktionären" der Meinl European Land (MEL) im Gefolge dieser Strafbescheide Schaden entstehen, überlege man eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich, sagte Meinl-Bank-Anwalt Christian Hausmaninger am Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch vor Journalisten. Die FMA weist die Vorwürfe zurück.

"Fahrlässige FMA"
Die beiden Strafbescheide gegen insgesamt sechs Vorstände von Meinl Bank und Meinl Success beruhten auf einem "sorgfaltswidrigen und grob fahrlässigen Vorgehen der FMA", sagte Hausmaninger. Man werde gegen die Straferkenntnisse nächste Woche Berufung einlegen. Konkret wirft die FMA der Meinl Bank und der Meinl Success irreführende Werbung in einem Anlegerfolder vor. Die Vorstände der beiden Gesellschaften sollen deswegen je 20.000 Euro Strafe zahlen.

Befangenheit gegen Meinl
Nach Darstellung von Hausmaninger geht die Finanzmarktaufsicht damit einseitig gegen die Meinl-Gruppe vor, obwohl andere Immobiliengesellschaften in vergleichbarer Weise für ihre Produkte geworben hätten - etwa mit rechtlichen Gutachten zur prinzipiellen Mündelsicherheit der Papiere. Weiters warf Hausmaninger der FMA den fortgesetzten Bruch der Amtsverschwiegenheit vor. Die FMA agiere gegenüber Meinl "medien- und aktionsgetrieben".

Ausschluss aus Prime Market "nicht unumstößlich"
Auch der Ausschluss der Meinl European Land aus dem Prime Segment der Wiener Börse sei noch nicht unumstößlich. "Das ist noch nicht gegessen", sagte Hausmaninger, der die Meinl Bank juristisch vertritt. "Man ist am Überlegen, wie man gegen den Schritt der Börse vorgeht."

Darf Börse Vertrag mit Meinl kündigen?
Es gebe noch Gespräche mit der Börse, die Entfernung des Zertifikats aus dem Prime Segment per 27. Dezember doch noch rückgängig zu machen, auch institutionelle Anleger der MEL wollten dies nicht hinnehmen. Hausmaninger ließ durchblicken, dass fraglich sei, ob die Börse den privatrechtlichen Vertrag zwischen ihr und der Meinl European Land einseitig kündigen könne.

FMA: "Haben korrekt gehandelt!"
Die Finanzmarktaufsicht unterdessen die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Die Behörde habe "im Rahmen der Gesetze korrekt und sorgfältig gearbeitet" und sei "ihrem gesetzlichen Auftrag vollumfänglich" nachgekommen, erklärte die FMA in einer Aussendung in den Nachmittagsstunden.

FMA strafte Meinl-Direktoren
Die FMA hat sechs Direktoren der Meinl Bank und der Meinl Success zur Zahlung von jeweils 20.000 Euro Strafe verurteilt, weil diese in einem Folder irreführende Werbung betrieben hätten. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig, die Meinl Bank hat angekündigt, Berufung und eventuell eine Amtshaftungsklage gegen die FMA bzw. gegen die Republik einzubringen.

Keine richterliche Genehmigung für die Mündelsicherheit
In dem Strafbescheid argumentiert die FMA unter anderem, Meinl habe den Eindruck erweckt, der Kauf des Zertifikats reiche allein für die mündelsichere Anlage aus und habe verschwiegen, dass nicht automatisch eine richterliche Genehmigung für die Mündelsicherheit der Papiere vorliege.

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