Amtshaftungsklage
Klagt die Meinl Bank nun die Republik?
29.11.2007
Die Meinl Bank startet heftige Attacken gegen FMA wegen "grob fahrlässiger" Strafbescheide und dem Ausschluss der MEL aus Prime Markt.
Die Meinl Bank sowie die Vertriebsgesellschaft Meinl Success haben von der Finanzmarktaufsicht (FMA) zwei bisher nicht öffentlich bekannte Strafbescheide erhalten und werden dagegen in Berufung gehen. Sollte durch Anleger-Klagen von "Aktionären" der Meinl European Land (MEL) im Gefolge dieser Strafbescheide Schaden entstehen, überlege man eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich, sagte Meinl-Bank-Anwalt Christian Hausmaninger am Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch vor Journalisten. Die FMA weist die Vorwürfe zurück.
"Fahrlässige FMA"
Die beiden Strafbescheide gegen
insgesamt sechs Vorstände von Meinl Bank und Meinl Success beruhten auf
einem "sorgfaltswidrigen und grob fahrlässigen Vorgehen der FMA",
sagte Hausmaninger. Man werde gegen die Straferkenntnisse nächste Woche
Berufung einlegen. Konkret wirft die FMA der Meinl Bank und der Meinl
Success irreführende Werbung in einem Anlegerfolder vor. Die Vorstände der
beiden Gesellschaften sollen deswegen je 20.000 Euro Strafe zahlen.
Befangenheit gegen Meinl
Nach Darstellung von Hausmaninger geht
die Finanzmarktaufsicht damit einseitig gegen die Meinl-Gruppe vor, obwohl
andere Immobiliengesellschaften in vergleichbarer Weise für ihre Produkte
geworben hätten - etwa mit rechtlichen Gutachten zur prinzipiellen
Mündelsicherheit der Papiere. Weiters warf Hausmaninger der FMA den
fortgesetzten Bruch der Amtsverschwiegenheit vor. Die FMA agiere gegenüber
Meinl "medien- und aktionsgetrieben".
Ausschluss aus Prime Market "nicht unumstößlich"
Auch
der Ausschluss der Meinl European Land aus dem Prime Segment der Wiener
Börse sei noch nicht unumstößlich. "Das ist noch nicht
gegessen", sagte Hausmaninger, der die Meinl Bank juristisch vertritt. "Man
ist am Überlegen, wie man gegen den Schritt der Börse vorgeht."
Darf Börse Vertrag mit Meinl kündigen?
Es gebe noch
Gespräche mit der Börse, die Entfernung des Zertifikats aus dem Prime
Segment per 27. Dezember doch noch rückgängig zu machen, auch
institutionelle Anleger der MEL wollten dies nicht hinnehmen. Hausmaninger
ließ durchblicken, dass fraglich sei, ob die Börse den privatrechtlichen
Vertrag zwischen ihr und der Meinl European Land einseitig kündigen könne.
FMA: "Haben korrekt gehandelt!"
Die Finanzmarktaufsicht
unterdessen die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Die Behörde habe "im
Rahmen der Gesetze korrekt und sorgfältig gearbeitet" und sei "ihrem
gesetzlichen Auftrag vollumfänglich" nachgekommen, erklärte die FMA in einer
Aussendung in den Nachmittagsstunden.
FMA strafte Meinl-Direktoren
Die FMA hat sechs Direktoren der
Meinl Bank und der Meinl Success zur Zahlung von jeweils 20.000 Euro Strafe
verurteilt, weil diese in einem Folder irreführende Werbung betrieben
hätten. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig, die Meinl Bank hat
angekündigt, Berufung und eventuell eine Amtshaftungsklage gegen die FMA
bzw. gegen die Republik einzubringen.
Keine richterliche Genehmigung für die Mündelsicherheit
In
dem Strafbescheid argumentiert die FMA unter anderem, Meinl habe den
Eindruck erweckt, der Kauf des Zertifikats reiche allein für die
mündelsichere Anlage aus und habe verschwiegen, dass nicht automatisch eine
richterliche Genehmigung für die Mündelsicherheit der Papiere vorliege.