Hypo-Prozess
Kulterer bekommt 140.000 Euro Geldstrafe
18.11.2008
Der Ex-Hypo-Chef bekannte sich der Bilanzfälschung schuldig. Vorstand Morgl hat ebenfalls gestanden und muss 114.000 Euro zahlen.
Riesenüberraschung am achten Verhandlungstag im Prozess gegen die zwei Ex-Vorstände der Hypo Group Alpe Adria, Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, sowie Vorstand Thomas Morgl am Landesgericht Klagenfurt: Kulterer bekannte sich der Bilanzfälschung schuldig. Er gab am Dienstag zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung ab und bekannte sich darin in allen Anklagepunkten mit einer Ausnahme schuldig. Diese betrifft die laut Staatsanwalt nicht erfolgte Information der Landesholding.
Kulterer wurde zu einer 140.000 Euro Geldstrafe verurteilt (280 Tagessätze zu je 500 Euro). Der Richter würdigte in seiner Urteilsbegründung die unbestrittenen Verdienste Kulterers um die Entwicklung der Kärntner Hypo. Trotzdem sei die Bilanz für ein Unternehmen derartig wichtig, dass Bilanzfälschung mit gutem Grund strafrechtlich belangt werde. Kulterer nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Nur Striedinger pocht auf Unschuld
Fast ebenso überraschend
bekannte sich auch Morgl schuldig, er hätte sich auf die Expertise Kulterers
verlassen, aus heutiger Sicht habe er aber zu wenig getan, zu wenig
hinterfragt. Striedinger beharrte als einziger Angeklagter auf seiner
Unschuld. Das Verfahren gegen Striedinger wird daher gesondert
weitergeführt.
"Die Hypo war mein Kind"
Kulterer sagte in seiner
Erklärung, die Entscheidung über die Bilanzierungsform sei "ökonomisch
richtig, aber rechtlich unrichtig" gewesen. Er betonte, dass er
ausschließlich im Interesse der Bank gehandelt und persönlich daraus
keinerlei Vorteil gezogen habe: "Die Bank war mein Kind, und ich habe
alles dafür getan, mein Kind zu schützen."
Swapverluste verschwiegen
Zum Schutz des Unternehmens habe er
die Swapverluste verschwiegen, blieb der ehemalige Hypo-Vorstandschef bei
seiner Linie. Ihm sei klar gewesen, dass diese Information, wenn sie an die
Öffentlichkeit gegangen wäre, "einen wesentlichen Schaden"
für die Bank bedeutet hätte. Daher habe er in Kauf genommen, dass "in
Ansehung der stillen Reserven und der Ertragskraft der Bank der
Jahresabschluss 2004 eventuell unrichtig gewesen sein könnte".
Morgl nahm Diversion an
Morgl meinte, er sei kein
Bilanzierungsexperte und habe sich auf die Angaben Kulterers verlassen. Bei
ihm hätte er auch nachgefragt, "ob das so in Ordnung ist". Er
sei zudem damals erst elf Monate im Vorstand gewesen, es habe sich um sein
erstes Vorstandsmandat gehandelt. Der Richter bot ihm eine Diversion in Form
einer Geldbuße an, womit es zu keiner Verurteilung kommt. Morgl muss 114.000
Euro zahlen, darin sind 60.000 Euro Verfahrenskosten inkludiert. Der
Angeklagte nahm die Diversion sofort an.