ORF-Gesetz
Kurz vor Einigung mit EU-Kommission
09.09.2009
Staatssekretär Ostermayer hofft auf Erledigung im Oktober.
Zufrieden zeigte sich Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (S) nach einem Gespräch mit EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in Sachen ORF-Gesetz. Er sei mit Kroes einig, dass bis Oktober das Verfahren abgeschlossen werden könne. Nächsten Mittwoch gebe es auf Expertenebene ein Gespräch zwischen Vertretern der Kommission und der österreichischen Regierung über technische Details, wobei Ostermayer betonte, dass praktisch alle offenen Punkte grundsätzlich geklärt werden konnten.
ORF-Eigenkapital
Der bisher strittigste Punkt war die Frage des
ORF-Eigenkapitals. Ostermayer erklärte, Ziel der Kommission sei, dass
Einnahmen für die Erfüllung des öffentlich rechtlichen Auftrags klar
abgegrenzt werden müssten und nicht öffentliche Gelder kommerzielle
Aktivitäten querfinanzieren. Den einzelnen EU-Ländern obliege es,
klarzustellen, was der öffentlich rechtliche Auftrag sei. Diese Abgrenzung
sei auch in der jüngsten Mitteilung der Kommission enthalten. Wichtig sei
hier, Transparenz herzustellen. Es werde auch eine "taxative Liste" jener
Tätigkeiten geben, was nicht gemacht werden darf.
Förderung für Private
In einem anderen Punkt -
Medienförderung für Private - hofft der Staatssekretär ebenfalls auf eine
Erledigung noch im Herbst dieses Jahres. Hier gebe es allerdings noch
Details mit der Kommission zu besprechen. Im Budget sei eine "Dualität"
festgelegt. Sechs Millionen Euro habe man für die private Medienförderung
vorgesehen.
Kontrolle verschärft
Die EU-Kommission hatte zuletzt die
Kontrolle für staatliche Beihilfen zur Finanzierung von
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verschärft. Das betrifft auch den
ORF. So soll mehr Gewicht auf die Rechenschaftspflicht gelegt werden, wobei
die "globalen Auswirkungen staatlich finanzierter neuer Mediendienste
transparent geprüft" werden sollen. Ziel sei, sowohl öffentlichen wie
privaten Medienveranstaltern mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf
Investitionen zu geben.