Kauf an der Kippe
Lufthansa verlängert AUA-Deal wohl nicht
13.07.2009
Ohne Einigung zwischen den Deutschen und der EU bis Ende Juli dürfte die AUA-Übernahme vom Tisch sein.
Dass die Deutsche Lufthansa für die AUA-Übernahme den Wettbewerbshütern in Brüssel am Montag Nachbesserungen bei Streckenkürzungen anbietet, gilt in der Branche als unwahrscheinlich. Dem Vernehmen nach könnten beim Kranich eher am Dienstag Weichenstellungen erfolgen: Sollte das vertiefte EU-Verfahren bis in den Herbst dauern, könnten die Deutschen die Übernahme vertragsgemäß mit Ablauf des 31. Juli bleiben lassen. Andernfalls müsste die Angebotsfrist verlängert werden oder es müsste gar ein neues Angebot her. Experten halten beides für höchst riskant. Überall ist auch in Österreich die Übernahmekommission am Wort.
Lage schlecht - Angebot schlecht
"Besser würde ein neues
Angebot eher nicht", meint ein Airlineexperte. Seit Anfang Dezember,
als ÖIAG und Lufthansa einig wurden über den Deal - habe sich die Lage
massiv verschärft. Übernahmerechtler machen freilich ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass in laufenden Verfahren Angebotsverschlechterungen - vor
allem auch mit Blick auf die Anleger - untersagt sind.
- Szenario 1: Frist verstreichen lassen
Verstreicht die Deadline der Lufthansa für das Angebot für die angeschlagene AUA (31. Juli), und wollte die Lufthansa die AUA noch immer, hätte sie mehrere Möglichkeiten offen: Sie lässt bloß das Datum für die aufschiebenden Bedingungen vor der EU (Freigabe im Beihilfe- und Kartellverfahren) verstreichen. Womit das Übernahmeangebot gültig wäre. Für die Lufthanseaten ein gänzlich unwahrscheinliches Szenario, weil sie dann blind auf spätere "tragbare" EU-Auflagen vertrauen müsste. - Szenario 2: Frist verlängern
Das bestehende Angebot zu verschieben, also die Frist zu erstrecken, müsste bei der Übernahmekommission ebenfalls zur Genehmigung unterbreitet werden. Dabei müssten die Deutschen freilich darauf achten, dass es gegenüber dem Erstangebot keine Änderung nach unten gibt. Weil für das Übernahmeangebot an den börsenotierten Streubesitz schon die Nachfrist läuft, stünde dieses Prozedere besonders im Visier - von der Genehmigungslage her ebenfalls eine unsichere Sache. Für "Pokerspiele" in Kartellverfahren ließen sich die Behörden wohl nicht einspannen, heißt es. - Szenario 3: Neues Angebot legen
Bliebe die Möglichkeit, dass Lufthansa-Chef Wolfgang Mayrhuber trotz eines vergeblichen Erstversuchs weiter an der AUA festhält und nach dem 31. Juli tatsächlich ein neues Offert unterbreitet. Zwar gilt nach geplatzten Erstangeboten für den Bieter eine gesetzliche Sperrfrist von einem Jahr, um die Zielgesellschaft zu schützen. Auf Antrag könnte die Übernahmekommission diese Frist aber deutlich verkürzen. Auch eine sofortige Freigabe von der Sperrfrist kann beantragt werden, sofern triftige Gründe vorliegen. Eines der prominentesten Beispiele für eine solche Verkürzung im Jahr 2004 der Fall VA Tech/Siemens.
Täglich verbrennt die AUA Geld
Experten machen darauf
aufmerksam, dass der AUA die Zeit davon läuft, sie verbrennt täglich Geld.
Die Aktie der AUA notierte am Montag gegen 11.15 Uhr 2,6 Prozent im Minus
bei 3,36 Euro. Am Freitag waren die AUA-Aktien um 13,10 Prozent auf 3,45
Euro eingebrochen.
EU sieht keine positiven Anzeichen
Eine wettbewerbsrechtliche
Genehmigung der Übernahme bis 31. Juli ist für die EU-Kommission nur mehr
"eine rein hypothetische Frage". Aus dem Büro von EU-Wettbewerbskommissarin
Neelie Kroes heißt es derzeit, es gäbe "keine Anzeichen" von Seiten der
Lufthansa, dass diese ihre Zugeständnisse für den Deal verbessert.
Die EU-Kommission hat insbesondere Bedenken wegen der Flugstrecken von Wien nach Frankfurt, München, Stuttgart, Köln, Zürich, Genf und Brüssel. Auf diesen Routen müsse sichergestellt sein, dass die Passagiere weiter eine Auswahl von Airlines hätten, sonst drohten Preiserhöhungen. Die Slots müssten auch rechtzeitig verfügbar sein.