Bankgeheimnis
Luxemburg kämpft gegen EU-Restriktion
17.03.2009
Nach der Lockerung verweigert der Staat striktere Regelungen.
Luxemburg sperrt sich nach der Lockerung seines Bankgeheimnisses gegen striktere EU-Regeln zur Besteuerung von Zinseinkünften.
Stattdessen sollte die EU ihre Richtlinie zur Zinsbesteuerung den OECD-Standards anpassen, sagte der Chef des Luxemburger Schatzamtes, Luc Frieden. Neben dem Großherzogtum hatten vergangene Woche auch Österreich, die Schweiz und Liechtenstein auf internationalen Druck hin die OECD-Standards akzeptiert.
Kritik aus Deutschland
Danach wollen die Länder auch schon bei
einem Verdacht auf Steuerhinterziehung in Zukunft ausländischen Staaten
Rechts- und Amtshilfe leisten. Eine vollständige Aufhebung des
Bankgeheimnisses sowie einen automatischen Informationsaustausch lehnen sie
aber ab und haben sich deshalb bereits Kritik aus Deutschland eingehandelt.
Ausnahme-Regelung
Die 2005 beschlossene
EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sieht vor, dass ein Mitgliedsland automatisch
die Daten über Zinseinkünfte eines EU-Ausländers an dessen Heimatland zur
Besteuerung weiterleitet. Für Luxemburg, Österreich und Belgien galt jedoch
eine Ausnahme. Wegen des strengen Bankgeheimnisses dort behalten sie eine
Quellensteuer ein, die stufenweise auf bis zu 35 Prozent steigt. Belgien
will inzwischen freiwillig zum automatischen Informationsaustausch
übergehen. Luxemburg und Österreich sträubten sich dagegen bis vor kurzem.
Veto-Recht
Die EU-Länder beraten - vor allem auf Bestreben
Deutschlands - derzeit schon über eine Reform Richtlinie. Diese kann jedoch
nur einstimmig von den 27 EU-Staaten geändert werden - Luxemburg hat hier
also ein Veto-Recht.