Am 3. Dezember tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft.
Die Baustellen bedingt zahlreichen Zugverspätungen könnten die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) künftig teuer kommen. Ab 3. Dezember gelten EU-weit mehr Rechte für Fahrgäste. Ab dann müssen die Bahnbetreiber bei Verspätungen über 60 Minuten im nationalen und über 120 Minuten internationalen Verkehr 25 bzw. 50 Prozent des Fahrpreises erstatten.
Die ÖBB gehen auf Wunsch von Infrastrukturministerin Doris Bures (S), die nächste Woche auch ein entsprechendes Gesetz in den Ministerrat bringt, darüber hinaus: Im Nahverkehr bekommen die rund 40.000 Jahreskartenbesitzer ein Recht auf Entschädigung, wenn die Verspätungen ein bestimmtes Ausmaß überschreiten.
Freiwillige Rückerstattungen seit 2004
Die ÖBB haben
Fahrgäste bereits seit 2004 freiwillig entschädigt: Bei Tageszügen gab es ab
einer Stunde und bei Nachtzügen ab zwei Stunden Verspätung 20 Prozent des
Fahrpreises (maximal 80 Euro) per Gutscheinen zurück, allerdings nur, wenn
das Ticket mindestens 20 Euro im nationalen bzw. mindestens 50 Euro im
Fernverkehr gekostet hat. Pro Jahr wurden auf diesem Weg "einige zehntausend
Euro" rückerstattet.
Mehr Geld und Snacks
Ab 3.12. stehen Kunden bei Verspätungen ab
60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises zu, bei 120 Minuten 50 Prozent des
Ticketpreises - wahlweise Gutschein oder Bargeld. Die Bahn muss bei
Verspätungen von mehr als einer Stunde ihren Fahrgästen auch Erfrischungen
und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder
"vernünftigerweise lieferbar" sind, wie es heißt. Wird der letzte
Anschlusszug versäumt, werden Taxikosten bis maximal 50 Euro und/oder
Hotelkosten bis maximal 80 Euro gegen Vorlage der Rechnung ersetzt.
Geld für Dauerkartenbesitzer
Für den Regional- und
Nahverkehr funktioniert das System anders. Die ÖBB verpflichten sich dort zu
einer Pünktlichkeit von mindestens 85 Prozent, d.h. weniger als 15 Prozent
der Züge dürfen verspätet sein. Ein Zug gilt als verspätet, wenn er mehr als
5 Minuten hinter dem planmäßigen Halt unterwegs ist. Der Wert wird vom
Schienenregulator monatlich evaluiert. Wird das Ziel auf bestimmten Strecken
und Streckenabschnitten nicht erreicht, erhält der Besitzer einer
Jahreskarte in einem Verkehrsverbund 10 Prozent des Werts einer Monatskarte
zurück
Keine Entschädigung gibt es laut EU-Verordnung, wenn die Zugverspätung bzw. der -ausfall auf das Verschulden des Reisenden oder eines Dritten zurückzuführen ist oder etwa auf Naturkatastrophen. Auch wenn Reisende rechtzeitig vor dem Kauf des Tickets über mögliche Verspätungen informiert wurden, können sie keine Rückzahlung fordern.