Österreich kann laut EU eine Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nicht ohne weitere Änderungen im Steuersystem verwirklichen.
Experten der EU-Kommission erklärten, jeder EU-Staat könne nach der entsprechenden EU-Richtlinie nur zwei reduzierte MwSt-Sätze von mindestens 5 Prozent anwenden.
Einen reduzierten Satz aufgeben
"Wenn Österreich einen
reduzierten Satz von 5 Prozent auf Lebensmittel anwenden will, muss es einen
von der beiden reduzierten Sätzen aufgeben, die derzeit festgesetzt sind",
hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. Österreich könne auch eine neue
Kategorie mit einem reduzierten MwSt-Satz von 5 Prozent schaffen, und in
diese all jene Güter umschichten, die derzeit mit 10 Prozent bzw. 12 Prozent
Mehrwertsteuer versehen werden.
Derzeit bereits zwei Ausnahmen
In Österreich gibt es derzeit
einerseits einen reduzierten MwSt-Satz von 10 Prozent, der unter anderem für
Lebensmittel, Mieten, Bücher, Kunstgegenstände oder Blumen gilt. Der zweite
ermäßigte Satz von 12 Prozent bezieht sich auf "ab Hof
verkauften Wein". Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in
Österreich 20 Prozent.
"Ab Hof verkaufter Wein" als Problem
Nach der
EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sind reduzierte Sätze auf alkoholische Getränke
eigentlich nicht gestattet, doch gilt für den Ab-Hof-Verkauf von Wein eine
Ausnahme. Nach der geltenden EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie muss die Lieferung
von Wein aus eigener Erzeugung durch Weinbauern aber mit mindestens 12
Prozent besteuert werden. Somit könnte Österreich, sollte es diesen Satz
aufgeben, dafür auch nicht auf einen geringeren reduzierten MwSt-Satz
ausweichen.
Matznetter sieht das anders
Österreich werde es sich "mit
Sicherheit nicht verbieten lassen", die Lebensmittel billiger zu machen,
antwortet SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter: "Wir werden die
Lebensmittel billiger machen und die Mehrwertsteuer halbieren, wenn sich
dafür eine Mehrheit im Nationalrat findet."
Funktioniert trotz Richtlinie
Der Staatssekretär meint, dass die
geplante Halbierung der MwSt. gegenüber der EU standhalten werde. Denn der
Steuersatz von 12 Prozent bei Ab-Hof-Verkäufen von Wein werde durch den
Beitrittsakt Österreichs garantiert und im Art. 119 der
EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ohne Beschränkung auf die beiden ermäßigten
Sätze ermöglicht.
Warten auf EuGH
"Wenn es andere Rechtsmeinungen gibt, steht jedem
der Weg zum Europäischen Gerichtshof offen, der dann entscheidet. Wenn wider
Erwarten anders entschieden würde, dann ist klar, dass es eine andere
Förderung für Ab-Hof-Verkäufe von Wein geben wird", so Matznetter.