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Mehrwertsteuer-Senkung nicht so einfach

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Österreich kann laut EU eine Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nicht ohne weitere Änderungen im Steuersystem verwirklichen.

Experten der EU-Kommission erklärten, jeder EU-Staat könne nach der entsprechenden EU-Richtlinie nur zwei reduzierte MwSt-Sätze von mindestens 5 Prozent anwenden.

Einen reduzierten Satz aufgeben
"Wenn Österreich einen reduzierten Satz von 5 Prozent auf Lebensmittel anwenden will, muss es einen von der beiden reduzierten Sätzen aufgeben, die derzeit festgesetzt sind", hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. Österreich könne auch eine neue Kategorie mit einem reduzierten MwSt-Satz von 5 Prozent schaffen, und in diese all jene Güter umschichten, die derzeit mit 10 Prozent bzw. 12 Prozent Mehrwertsteuer versehen werden.

Derzeit bereits zwei Ausnahmen
In Österreich gibt es derzeit einerseits einen reduzierten MwSt-Satz von 10 Prozent, der unter anderem für Lebensmittel, Mieten, Bücher, Kunstgegenstände oder Blumen gilt. Der zweite ermäßigte Satz von 12 Prozent bezieht sich auf "ab Hof verkauften Wein". Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Österreich 20 Prozent.

"Ab Hof verkaufter Wein" als Problem
Nach der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sind reduzierte Sätze auf alkoholische Getränke eigentlich nicht gestattet, doch gilt für den Ab-Hof-Verkauf von Wein eine Ausnahme. Nach der geltenden EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie muss die Lieferung von Wein aus eigener Erzeugung durch Weinbauern aber mit mindestens 12 Prozent besteuert werden. Somit könnte Österreich, sollte es diesen Satz aufgeben, dafür auch nicht auf einen geringeren reduzierten MwSt-Satz ausweichen.

Matznetter sieht das anders
Österreich werde es sich "mit Sicherheit nicht verbieten lassen", die Lebensmittel billiger zu machen, antwortet SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter: "Wir werden die Lebensmittel billiger machen und die Mehrwertsteuer halbieren, wenn sich dafür eine Mehrheit im Nationalrat findet."

Funktioniert trotz Richtlinie
Der Staatssekretär meint, dass die geplante Halbierung der MwSt. gegenüber der EU standhalten werde. Denn der Steuersatz von 12 Prozent bei Ab-Hof-Verkäufen von Wein werde durch den Beitrittsakt Österreichs garantiert und im Art. 119 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ohne Beschränkung auf die beiden ermäßigten Sätze ermöglicht.

Warten auf EuGH
"Wenn es andere Rechtsmeinungen gibt, steht jedem der Weg zum Europäischen Gerichtshof offen, der dann entscheidet. Wenn wider Erwarten anders entschieden würde, dann ist klar, dass es eine andere Förderung für Ab-Hof-Verkäufe von Wein geben wird", so Matznetter.

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