Wieder Wirbel um die Marke Meinl: Jetzt knöpft sich die Arbeiterkammer den Gourmet-Tempel Meinl am Graben vor.
Bei elf von 40 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hauszustellung von Meinl wurden von den Konsumentenschützern unzulässige oder intransparente Inhalte entdeckt, berichtet das Magazin "Format" in seiner neuen Ausgabe. In einer prompten Reaktion erklärt Meinl am Graben, selbstverständlich würden eventuelle Mängel in den AGB umgehend geändert.
Abmahnung folgt
Margit Handschmann, zuständig für Musterverfahren
in der AK, sei in einigen Punkten fündig geworden. So gehen demnach etwa
Übertragungsfehler zu Lasten der Kunden. Außerdem ist der Kunde nicht
berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Beides
ist nach Konsumentenschutzgesetz unzulässig, berichtet das Magazin. Meinl am
Graben soll nun abgemahnt werden. Ändert sich nichts, könnte auch eine Klage
folgen.
Meinl gesprächsbereit
Meinl am Graben beteuerte, dass die AK
Wien bisher leider keinen Kontakt mit der Geschäftsführung der Meinl am
Graben Ges.m.b.H. aufgenommen hätte. "Selbstverständlich werden eventuelle
Mängel oder durch neuere Gesetzgebung überholte Bestimmungen in den AGB
umgehend geändert", heißt es. Für Gespräche mit der Arbeiterkammer stünde
die Meinl am Graben Ges.m.b.H. jederzeit zur Verfügung.
Foto: (c) Meinl