Werbung verteidigt

Meinl-Anwälte sehen mediale Verurteilung

27.04.2009

Die Anwälte des Bankiers Julius Meinl V., Herbert Eichenseder und Christian Hausmaninger, haben am Montag erneut alle Vorwürfe gegen ihren Mandaten zurückgewiesen.

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© APA/Roland Schlager
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Es gebe offenbar eine "mediale Vorverurteilung" unter Bezug auf Gerichtsunterlagen, sagte Eichenseder, der Tatverdacht gegen Meinl habe sich aber nicht verdichtet. Der Anwalt zitierte aus einer Zeugenaussage von Ex-MEL-Sprecher Francis Lustig, wonach Julius Meinl seine Funktionen immer genau von den Gesellschaften MERE (MEL Management Gesellschaft) und MEL (Meinl European Land) getrennt gehalten habe.

Meldetermin
Den Vorbericht des Sachverständigen in der Causa Meinl hätten die Anwälte noch nicht erhalten, sagte Eichenseder. Der Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen sei von Gericht abgelehnt worden. Der nächste Termin von Julius Meinl bei Gericht sei der nächste Meldetermin im Mai. Der Banker war gegen Auflagen aus der U-Haft entlassen worden, er muss sich regelmäßig beim Gericht melden.

Kritik an Medien
Meinls zweiter Anwalt, Hausmaninger, wies erneut die in Medien zitierte mutmaßliche Schadenssumme von über 6 Mrd. Euro, die Julius Meinl angeblich angelastet werde, entschieden zurück. Diese Zahl sei durch Doppelzählung und nicht-fundierte Vorwürfe entstanden.

Mel-Organe verwantwortlich
Außerdem betonte der Anwalt, dass der Bankier Meinl nicht die Entscheidungen bei der MEL getroffen habe. "Es gab ein eigenständiges MEL-Leben", sagte Hausmaninger, bei rund 50 MEL-Board-Sitzungen sei Julius Meinl nur einmal physisch anwesend gewesen. Die Entscheidungen hätten die zuständigen MEL-Organe getroffen, so der Anwalt und nannte unter anderen Heinrich Schwägler und Karel Römer.

MEL-Werbung verteidigt
Hausmaninger verteidigte auch die umstrittene MEL-Werbung mit dem Prädikat "mündelsicher": Derartige Werbung sei damals branchenüblich gewesen, praktisch alle österreichischen Immo-Gesellschaften hätten so geworben, auch die Immofinanz und die Bank Austria Realinvest, sagte Hausmaninger.

Gegen Julius Meinl wird von der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

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