Bei den Anlegerklagen will die Meinl Bank Berater und Republik in die Pflicht nehmen.
Beim Strafverfahren gegen Julius Meinl V. herrsche Stillstand, sagt Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl. Nicht einmal über den Antrag auf Aufhebung der U-Haft und Rückzahlung der 100 Mio. Euro Kaution, den die Meinl-Anwälte Anfang Oktober eingebracht haben, gibt es eine Entscheidung. Begründet wurde dieser Antrag mit Fehlern im Polizeibericht und dem Vorgutachten des wegen Befangenheit abberufenen Sachverständigen Thomas Havranek. Vor Weihnachten werde da nichts entschieden, habe die Behörde signalisiert, heißt es bei der Meinl Bank.
Über 600 Anlegerklagen
Auf der zivilrechtlichen Seite gibt
es inzwischen über 600 Anlegerklagen gegen die Meinl Bank wegen angeblicher
Irreführung bei MEL-Wertpapieren. Das Volumen liegt bei rund 30 Mio. Euro.
Der Vorwurf der Irreführung müsste sich gegen Vertriebspartner und Berater
richten und nicht gegen die Bank, sagt Weinzierl.
Streitverkündung
Den Beratern wird jetzt flächendeckend der
Streit verkündet. Sollten Verfahren gegen die Bank ausgehen, könnten
Forderungen an die Berater weitergereicht werden, erläutert Meinl-Anwalt
Georg Schima. Auch die Republik möchte die Meinl Bank in diesem Fall wegen
mangelnder Aufsicht in die Pflicht nehmen.