Der Mittwochabend nach einer Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Wien verhaftete Banker Julius Meinl V. war nach Angaben seines Anwalts Herbert Eichenseder "fassungslos" über die Festnahme.
Meinl sei aber nicht zusammengebrochen, sondern habe sich ruhig verhalten, sagte der Anwalt Freitagnachmittag vor Journalisten. Bei der Einvernahme habe es keine Vorhalte, sondern nur detailreiche Befragungen seines Klienten gegeben. Umso überraschender sei dann für die Anwälte und Meinl selber die Festnahme gekommen.
Reisepass abgegeben
Julius Meinl sei Freitag Nachmittag um 15 Uhr
noch einmal zum Gericht gefahren, um seinen Reisepass abzugeben, schilderte
Eichenseder. Nach Auflage des Gerichts muss sich der Banker innerhalb des
Bundesgebiets aufhalten, bei Reisen müsste das Gericht zustimmen. Der
Aufsichtsratspräsident der Meinl Bank wolle seine berufliche Tätigkeit in
Absprache mit dem Gericht weiter fortsetzen, versicherte Meinls zweiter
Anwalt, Christian Hausmanninger. Bisher sei der Banker regelmäßig zwischen
Österreich und dem Ausland gependelt. Derzeit halte er sich in Wien auf.
"Wir haben ihm empfohlen ein paar Tage Auszeit zu nehmen", so die Anwälte.
Eine weitere Auflage: Einmal monatlich muss sich Meinl bei Gericht melden.
Meinl-Anwälte weisen Vorwürfe zurück
Angaben zur
Herkunft der Kaution und zur mutmaßlichen Schadenssumme, von der die
Staatsanwaltschaft ausgeht, wurden heute von den Anwälten keine gemacht.
Auch zur Höhe ihres Honorars wollten sie keine Angaben machen.
Wirtschaftsanwalt Hausmanninger wies die Vorwürfe gegen den Banker zurück.
So hätte der Rückkauf der MEL-Papiere nicht bekanntgegeben werden müssen.
Auch für die Begebung der Partly Paid Shares (PPS) war laut Anwalt keine
Hauptversammlungsgenehmigung erforderlich. Die Staatsanwaltschaft
verdächtigt Meinl des Betrugs und der Untreue insbesondere im Zusammenhang
mit Aktien-Rückkauf und PPS. "Der Sachverhalt ist komplex", da hier das
kontinentaleuropäische Recht und das common law kollidiere, sieht Anwalt
Hausmanninger Unklarheiten. Die Anwälte wollen den laufenden Dialog mit den
Gerichtssachverständigen "intensivieren", um die Vorwürfe aufzuklären.