Eine Klage wegen Schadenersatz nach dem Kursverfall ist abgewiesen worden.
Eine Anlegerin investierte Anfang 2007 nach einer Beratung der Asset Finanzmanagement GmbH 180.000 Euro in Meinl European Land-Zertifikate (MEL, jetzt Atrium). 2008 klagte sie nach dem Kursrückgang auf Schadenersatz. Sie sei nicht ausreichend beraten worden, sagte sie vor Gericht.
Veranlagung
Das Landesgericht Feldkirch hat die Klage nun
abgewiesen. Es sei nicht glaubhaft, dass sie nichts vom Risiko einer
Veranlagung in Wertpapiere gewusst hätte. Im Urteil heißt es zudem, dass
„jedem halbwegs intelligenten Menschen“ klar sein müsse, dass es bei
börsennotierten Papieren Risiken eines Wertverlustes gebe.
Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl zeigt sich zuversichtlich, dass auch in
anderen Verfahren genauso entschieden wird.