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Microsoft muss 497 Mio zahlen

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Ein EU-Gericht wies den Einspruch von Microsoft gegen die Kartellstrafe zurück.

Der US-Konzern Microsoft hat seine Klage gegen die EU-Kommission verloren. Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte am Montag in Luxemburg eine Geldstrafe über 497 Mio. Euro gegen den Software-Riesen. Auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen wurden bestätigt. Die Kommission begrüßte das Urteil. Microsoft kündigte eine sorgfältige Prüfung der Entscheidung an. Ob der Konzern in Berufung gehen werde, sei noch unklar, sagte Microsoft-Hausjurist Brad Smith.

Microsoft soll marktbeherrschende Stellung missbraucht haben
Das Europäische Gericht erster Instanz folgte der Argumentation der Brüsseler Wettbewerbshüter, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Die Verknüpfung des Microsoft-Betriebssystems Windows mit der Server-Software des Konzerns berge die Gefahr, "dass der Wettbewerb zunichtegemacht wird", erklärte das Gericht. Auch andere Hersteller von Server-Software müssten Windows-kompatible Produkte anbieten können, um auf dem Markt eine Chance zu haben. Die Kommission habe daher zurecht angeordnet, dass Microsoft seinen Konkurrenten Informationen über die Schnittstellen von Windows zur Verfügung stellen müsse.

Vorteile durch Media Player
Auch die Anordnung der Kommission, Microsoft müsse das Betriebssystem Windows ohne die Video- und Audio-Abspielsoftware Media Player anbieten, wurde von den Luxemburger Richtern bestätigt. Die Verknüpfung des Media Player mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows verschaffe Microsoft "einen unschätzbaren Vorteil beim Vertrieb seines Produkts", erklärte die Große Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Bo Vesterdorf. Die Auflage, Microsoft müsse Kunden die Wahl lassen, ob sie Windows und den Media Player gemeinsam erwerben wollten, sei deshalb gerechtfertigt.

Microsoft bekommt nur in einem Punkt recht
Microsoft konnte sich in dem Rechtsstreit nur in einem einzigen Punkt durchsetzen: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte das EU-Gericht.

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"Wir sind auf weitere Bemühungen eingestellt, die heutige Entscheidung umzusetzen und sie zu respektieren", versicherte er. Dies bedeute jedoch nicht, dass Microsoft auf Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil verzichte. "Obwohl es immer eine Menge Aufregung in diesen Fällen gibt, sollte man erst einmal lesen, dann nachdenken und dann entscheiden."

An der "Verpflichtung von Microsoft gegenüber Europa" werde sich nichts ändern. In den knapp neun Jahren des Streits mit der EU-Kommission sei die Zahl der Beschäftigten in Europa von 3.900 auf 13.000 gestiegen, die Forschungsinvestitionen von drei auf fast 500 Mio. Dollar (361 Mio. Euro). "Wir hoffen, die technologische Entwicklung hoffentlich weiter voranbringen und mehr Arbeitsplätze auf diesem Kontinent (Europa) schaffen zu können."

Reduzierung des Marktanteils so schnell wie möglich
Die EU-Kommission erwartet nach dem heutigen Urteil im Streit mit dem US-Softwarekonzern Microsoft, dass dieser seinen Marktanteil bei Betriebssystemen reduziert. "Ein Marktniveau von viel weniger als 95 Prozent wäre eine Möglichkeit den Erfolg zu messen", sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Montag in Brüssel. Es sei nicht wichtig dass es "genau 50 Prozent" seien, die Kommission erwarte aber "eine deutliche Reduktion des Marktanteils", sagte die oberste Wettbewerbshüterin der EU. Bis wann das umgesetzt sein müsse, sagte sie nicht: "Je früher, desto besser".

EU sieht Stärkung der Wettbewerbsregeln
Die Europäische Kommission hat das Urteil als Stärkung der Wettbewerbsregeln begrüßt. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes nannte die Entscheidung am Montag in Brüssel einen Präzedenzfall für die Verpflichtungen dominanter Konzerne. Microsoft müsse die Entscheidung der EU-Kommission nun konsequent umsetzen. Dies werde die Brüsseler Behörde sichern.

Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso erklärte, die Entscheidung des EU-Gerichts Erster Instanz bestätige die Objektivität und Glaubwürdigkeit des EU-Wettbewerbsrechts. Das Urteil schütze zudem die europäischen Verbraucher und sichere einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Das Luxemburger Gericht hatte am Morgen die Kartellstrafe der Kommission gegen Microsoft wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in wesentlichen Punkten bestätigt.

Konkurrierende Hersteller sehen Urteil als Auflage
ECIS, eine Interessenvertretung konkurrierender Software-Hersteller wie Adobe, IBM und Oracle, wertete das Urteil als klare Auflage für Microsoft, künftig die Schnittstelleninformationen offenzulegen. Das Urteil sei ein Meilenstein für den Wettbewerb, begrüßte die in der FSFE vertretenen Entwickler von Umsonst-Software die Entscheidung. Diese könne allerdings nur ein erster Schritt sein: So versuche Microsoft mit der Einführung eines neuen Datei-Format für Büroanwendungen erneut, die Bemühungen um die Standardisierung und damit die Zusammenarbeit von Programmen konkurrierender Hersteller zu unterlaufen.

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