Informationen über Konten von Ausländern werden schneller an die ausländischen Behörden weitergegeben.
Die Regierung hat am Dienstag den Startschuss für bilaterale Verhandlungen im Zuge der Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer gegeben. Der Ministerrat segnete die Verhandlungsvollmacht für Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg, Deutschland, Israel, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Russland ab. Damit würde Österreich OECD-Standards erfüllen und den Informationsaustausch verbessern, das Bankgeheimnis bleibe erhalten, sagte ÖVP-Finanzminister Josef Pröll einmal mehr.
Runter von "Grauer Liste"
Damit wird Österreich auch
von der "grauen Liste" der Steueroasen genommen. Hintergrund der Maßnahme,
gegen die sich Österreich (so wie auch Luxemburg und die Schweiz) lange
gewehrt hat, ist der Druck der OECD und und vor allem Deutschlands.
Begründeter Verdacht
Österreich wird nun von seiner
bisherigen Praxis abgehen, in Steuerangelegenheiten Bankinformationen an
andere Staaten nur dann weiterzugeben, wenn in dem anderen Staat ein
finanzrechtliches oder gerichtliches Strafverfahren eingeleitet wurde.
Künftig soll der begründete Verdacht zur Amtshilfe ausreichen.
Das Bankgeheimnis darf damit nicht mehr vorgeschoben werden, wenn ausländische Behörden Auskunft verlangen.