Nach heftigen Protesten lenkt Österreichs größter Handynetzbetreiber ein. Die Mobilkom erwartet keinen nachhaltigen Image-Schaden.
Wer sein Handy bei der Mobilkom (A1) abmelden will, wird dafür in Zukunft nun doch keine 9,90 Euro "Strafgebühr" zahlen müssen. Nach heftigen Kundenprotesten hat die Telekom-Austria-Tochter entsprechende Pläne wieder ad acta geleget. "Wir werden das Deaktivierungsentgelt nicht einführen", sagte Konzernsprecherin Elisabeth Mattes am Montagnachmittag auf APA-Anfrage. In Internetforen hatte der Plan für heftige Proteste gesorgt. Auch bei der A1-Hotline hatten sich Hunderte Kunden gemeldet.
Heftige Kundenproteste
"Es gilt, dem, was der Kunde nicht will,
vorzubeugen. Die mehreren hundert Kunden, die sich bei uns gemeldet haben,
nehmen wir als repräsentativ", sagte Mattes. Auch für Neukunden werde die
Mobilkom keine Kündigungsgebühr einführen.
Mobilkom gehen 1,3 Mio. Euro durch die Lappen
Wie viele Einnahmen
der Mobilkom dadurch entgehen, wollte die Sprecherin nicht kommentieren. Nur
so viel: Die Kündigungsgebühr wäre in der Finanzierung nicht mehr als ein
"Bausteinchen" gewesen. Im dritten Quartal 2007 haben gemäß der
kommunizierten Churn-Rate von 3,85 Mio. Kunden 3,4 Prozent den Betreiber
gewechselt. 9,90 Euro Deaktivierungsgebühr hätten der Mobilkom demnach rund
1,3 Mio. Euro gebracht.
Ob sich die Mobilkom dieses Geld jetzt über Gebührenerhöhungen in anderen Bereichen zurückholen wird, lässt sich laut Mattes nicht abschätzen. Das hänge von der Marktentwicklung ab und von der Frage, wie gut neue Dienste, Service-Angebote oder Endgeräte bei dem Kunden ankommen werden. "Wenn ein Produkt attraktiv genug ist, zahlt der Kunde auch einen Euro mehr", so die Sprecherin.
Kein nachhaltiger Imageschaden erwartet
Abgesprungen seien durch
das erwogene Deaktivierungsentgelt keine Kunden. Auch einen nachhaltigen
Image-Schaden erwartet Mattes nicht. Durch den frühzeitigen Stopp der
Überlegungen seien die Kunden außer über Medien damit nicht in Berührung
gekommen.
Nach den ursprünglichen Mobilkom-Plänen hätte das Deaktivierungsentgelt am 18. April in Kraft treten sollen. Vorher bekanntgeworden waren die Pläne deshalb, weil A1 aufgrund der Gesetzesvorgaben die Tarifänderung bis 1. Februar bei der Rundfunkregulierungsbehörde RTR anmelden musste. Die anderen Mobilfunkanbieter im Land hatten sich darauf umgehend von derartigen Überlegungen distanziert. In den Internetforen hatte so mancher Kunde der Mobilkom schon "viel Umsatz mit dem Ausstiegsgeld" gewünscht.
Hätte neue Gebühr rechtlich überhaupt gehalten?
Ob
das Deaktivierungsentgelt rechtlich gehalten hätte, ist fraglich. In
Deutschland hatte der Bundesgerichtshofs 2002 eine Bearbeitungsgebühr für
die Deaktivierung eines Handyanschlusses für nicht zulässig erklärt, da die
Deaktivierung keine Leistung für den Konsumenten darstellte. Dem Verein für
Konsumenteninformation (VKI) wären die Chancen nicht schlecht gestanden,
dass auch heimische Gerichte dieser Ansicht folgen könnten.