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Nach Käseimitat nun falscher Schinken

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Konsumentenschützer fordern Kennzeichnungspflicht für Gastronomie.

Nach der Diskussion um Käseimitate sorgt nun in Deutschland falscher Schinken für Aufregung, der häufig auf Pizzas und in Fertiggerichten landet. Ein Thema dürfte das nach Einschätzung von Konsumentenschützern auch in Österreich sein. Allerdings ist hierzulande genau kodifiziert, was Schinken ist, das heißt, aus welchen Zutaten dieser zu bestehen hat. "Daher ist die Problematik doch unterschiedlich zu anderen Lebensmittel wie Käse, die komplett nachgemacht werden können", sagte Egon Kipf von der Marktamtsdirektion der Stadt Wien. "Mit Kunstfleisch hat das nichts zu tun."

In Bayern sorgte jüngst "Analogschinken" mit zu hohem Wasseranteil und zu vielen Bindemitteln für Aufregung. In Österreich ist seit Jahren das Problem bekannt, "dass Kleinfleisch dem Schinken beigemengt wird", sagte Kipf. Im Großhandel wird dieses Produkt als Pizzablock bezeichnet, es ist kein rein chemisch hergestelltes Lebensmittel. Das Problem sei eher, dass es in der Gastronomie aber als Schinken bezeichnet wird. "Mit Kunstfleisch hat das aber nichts zu tun." In die gleiche Kerbe schlägt Konsumentenschützer Heinz Schöffl von der Arbeiterkammer (AK) Wien. "Das Problem ist, dass es keine Kennzeichnungspflicht für die Gastronomie gibt", sagte er. Es werden Dinge angeboten, die nicht entsprechen. "Man soll nur das anbieten, was man bewirbt", meinte Schöffl. Es handle sich dabei weniger um ein Schinkenimitat als um eine andere Produktqualität.

"Verbrauchertäuschung"
Das Thema sei auch weniger, ob ein falscher Schinken gesünder oder schädlicher sei, als "die Verbrauchertäuschung", sagte Birgit Beck, Ernährungswissenschafterin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Wenn ich Schinken erwarte, soll ich diesen auch bekommen", forderte sie. "Es gibt vielleicht eine Zielgruppe, die das will", dann sollen diese Produkte aber einen eigenen Namen bekommen, der nichts mit Käse oder Schinken zu tun hat. "Ein Imitat soll als solches gekennzeichnet sein."

Dass im Supermarkt angebotener Schinken hierzulande oft zu wässrig ist, hat sich beispielsweise bei einem Test des Verbrauchermagazin "Konsument" im Jahr 2005 gezeigt. "Ich glaube aber, dass es bei Produkten, die man im Supermarkt kauft, weniger das Problem ist", sagte Beck. "Sondern eher bei Fertiggerichten und in der Gastronomie."

Imitate sollen nicht Käse oder Schinken genannt werden dürfen. "So wie Margarine auch nicht Butter heißt", sagte Beck. Grundsätzlich müssen diese Produkte nicht schlechter sein. Schinken mit mehr Wasser habe - salopp gesagt - weniger Kalorien. "Ob er von den Nährwerten her schlechter ist, muss man sich anschauen und durchrechnen", sagte die Expertin. Das Thema sei auch weniger, ob gesünder oder schädlicher als "mehr die Verbrauchertäuschung". Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist "Schinken mit erhöhtem Wassergehalt" gesundheitlich unbedenklich, da es sich um herkömmliches gepökeltes Fleisch mit mehr Wasser und Phosphaten handelt. Diese sind auch in den meisten Würsten enthalten.

Auf Zutatenliste achten!
Der Tipp der Konsumentenschützer für Verbraucher: Bei Fertiggerichten auf die Zutatenliste achten. Je länger diese ist und je mehr E-Nennungen darauf zu finden sind, umso länger wurde das Produkt verarbeitet. Kurz gesprochen: Je kürzer die Zutatenliste umso besser.

Stöger für Kennzeichnung
Unterdessen hat sich SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger für die "klarere Kennzeichnung von Lebensmitteln, insbesondere im Gastro- und Gemeinschaftsverpflegungsbereich" ausgesprochen. Gesundheitlich seien die am Markt befindlichen Produkte wie die aktuell thematisierten "Kunstkäse" und "Schummelschinken" unbedenklich. Die Konsumenten hätten jedoch das Recht klar erkennen zu können, was auf ihrem Teller landet, hieß es. Der Minister setze sich daher für EU-weit einheitliche Begriffe ein, die "der Sensibilität der Verbraucher" bei bestimmten Lebensmitteln entsprechen.

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