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Nichtrauchern droht Sperre der "Arbeitslosen"

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Laut Gewerkschaft gibt es beim Tabakgesetz jetzt Probleme für die Arbeitnehmer. Sie müssen einen Job im Raucherlokal annehmen.

Die Novellierung des Tabakgesetz wird von der Gewerkschaft vida stark kritisiert. "Wichtige" von der Gewerkschaft vorgeschlagene Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz wurden nämlich nicht einmal ansatzweise umzusetzen versucht, hieß es am Dienstag.

Sperre der "Arbeitslosen" droht
Die Sozialpartner hätten vorgeschlagen, dass Nichtraucher ein Stellenangebot in einem Raucherlokal ablehnen dürfen. "Nun dürfen sie das nicht, ohne dass ihnen dafür eine Sperre des Arbeitslosenentgeltes droht", sagte Gewerkschaftsvorsitzender, Rudolf Kaske.

Keine "Berufskrankheit"
Zudem seien auch die Folgen des Passivrauchens - konkret Lungenkarzinom und Raucherlunge - nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. Betroffene würden so um eine eventuelle Versehrtenrente gebracht, so der vida-Vorsitzende.

Nur Wochengeld für Schwangere
Der einzige Sozialpartnervorschlag, der in die Novelle zum Tabakgesetz im Sinne der Arbeitnehmer eingeflossen sei, sei jener zum Anspruch auf Wochengeld für schwangere Frauen ab Beginn des Beschäftigungsverbots, sagte Kaske.

Tabakgesetz-Novelle
Die Tabakgesetz-Novelle hat am Dienstag den Gesundheitsausschuss passiert. Künftig muss es in Lokalen mit mehreren Räumen eine bauliche Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich geben, wobei letzt genannter größer sein muss als die Raucher-Zone. Bei Lokalen unter 50 Quadratmetern können die Lokalbesitzer entscheiden, ob das Lokal als Nichtraucher- oder Raucherlokal geführt wird. Bei einer Größe zwischen 50 und 80 Quadratmetern kann per Gutachten entschieden werden, ob eine Trennung möglich ist. Besteht die Möglichkeit zur Trennung, muss ein Umbau erfolgen - wenn nicht, gilt die Wahlfreiheit. Ist ein Lokal mehr als 80 Quadratmeter groß, ist eine Teilung vorzunehmen.

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