Laut Gewerkschaft gibt es beim Tabakgesetz jetzt Probleme für die Arbeitnehmer. Sie müssen einen Job im Raucherlokal annehmen.
Die Novellierung des Tabakgesetz wird von der Gewerkschaft vida stark kritisiert. "Wichtige" von der Gewerkschaft vorgeschlagene Maßnahmen zum Arbeitnehmerschutz wurden nämlich nicht einmal ansatzweise umzusetzen versucht, hieß es am Dienstag.
Sperre der "Arbeitslosen" droht
Die Sozialpartner
hätten vorgeschlagen, dass Nichtraucher ein Stellenangebot in einem
Raucherlokal ablehnen dürfen. "Nun dürfen sie das nicht, ohne dass
ihnen dafür eine Sperre des Arbeitslosenentgeltes droht", sagte
Gewerkschaftsvorsitzender, Rudolf Kaske.
Keine "Berufskrankheit"
Zudem seien auch die Folgen
des Passivrauchens - konkret Lungenkarzinom und Raucherlunge - nicht in die
Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden. Betroffene würden so um eine
eventuelle Versehrtenrente gebracht, so der vida-Vorsitzende.
Nur Wochengeld für Schwangere
Der einzige
Sozialpartnervorschlag, der in die Novelle zum Tabakgesetz im Sinne der
Arbeitnehmer eingeflossen sei, sei jener zum Anspruch auf Wochengeld für
schwangere Frauen ab Beginn des Beschäftigungsverbots, sagte Kaske.
Tabakgesetz-Novelle
Die Tabakgesetz-Novelle hat am Dienstag den
Gesundheitsausschuss passiert. Künftig muss es in Lokalen mit mehreren
Räumen eine bauliche Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich
geben, wobei letzt genannter größer sein muss als die Raucher-Zone. Bei
Lokalen unter 50 Quadratmetern können die Lokalbesitzer entscheiden, ob das
Lokal als Nichtraucher- oder Raucherlokal geführt wird. Bei einer Größe
zwischen 50 und 80 Quadratmetern kann per Gutachten entschieden werden, ob
eine Trennung möglich ist. Besteht die Möglichkeit zur Trennung, muss ein
Umbau erfolgen - wenn nicht, gilt die Wahlfreiheit. Ist ein Lokal mehr als
80 Quadratmeter groß, ist eine Teilung vorzunehmen.