Das Steuerprivileg für Mitarbeiter-Freifahrten fiel 2005.
Die ÖBB und ihre Tochtergesellschaften sollen für fünf Jahre Steuern in bis zu dreistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Die Steuernachforderung sei eine Folge der ÖBB-Reform, in deren Rahmen die Bundesbahnen in eine ganze Reihe von Unternehmen aufgespaltet wurden und betreffe den Umstand, dass alle Mitarbeiter der ÖBB und ihrer Tochterfirmen die 1. Klasse in Zügen benützen dürfen, ohne dafür wirklich etwas zu bezahlen, berichten die "Tiroler Tageszeitung" und die "Oberösterreichischen Nachrichten".
Steuerprivileg bis 2005
Bis zur Reform des Jahres 2005 bestand
für das Privileg der ÖBB-Mitarbeiter, gratis mit dem Zug zu fahren, generell
keine Steuerpflicht, denn Unternehmen der Verkehrswirtschaft dürfen ihre
eigenen Mitarbeiter gratis befördern, ohne dass dadurch eine Steuerpflicht
entsteht. Seit 2005 trifft dieses Steuerprivileg nur noch für die
ÖBB-Personenverkehrs AG zu. ÖBB-Firmen, wie etwa die Infrastruktur Bau AG,
sind laut Finanz eben keine solchen Unternehmen der Verkehrswirtschaft mehr.
Daher seien ihre Mitarbeiter für das Gratisticket steuerpflichtig. Und
selbst wenn sie im weitesten Sinne Unternehmen der Verkehrswirtschaft sein
könnten, wie etwa die Rail Cargo Austria, würden diese nicht ihre eigenen
Mitarbeiter befördern. Denn für den Transport der Mitarbeiter sei die
ÖBB-Personenverkehrs AG zuständig.
Die ÖBB wünschen sich nun von der Politik die Festschreibung dieses Steuerprivilegs. Sie fordern, dass die Mitarbeiter aller Tochtergesellschaften als Mitarbeiter eines Beförderungsunternehmens gelten. Solche und deren Angehörige darf das eigene Unternehmen laut Einkommenssteuergesetz nämlich gratis befördern, ohne dass damit (wie bei einem Dienstwagen) eine Steuerpflicht anfällt.
ÖBB wollen gegen Steuernachzahlung berufen
Die Freifahrt
wurde aber schon bisher den Mitarbeitern aller Tochterfirmen gewährt, egal
was deren Tätigkeit ist. Das habe das zuständige Finanzamt auf den Plan
gerufen, das von den ÖBB und ihren Töchtern für fünf Jahre Steuern in bis zu
dreistelliger Millionenhöhe nachgefordert hat, heißt es. Die ÖBB wollten
dagegen beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) berufen - hätten diese Berufung
aber auf Eis gelegt, weil sie fürchteten, dass die Nachforderung noch höher
ausfallen könnte.
In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des ÖBB-Gesetzes haben die ÖBB auf dieses Problem hingewiesen und eine Klarstellung gefordert. Eine "Schlechterstellung jener ÖBB-Mitarbeiter, die in keinem Beförderungsunternehmen tätig sind", solle verhindert werden, heißt es dort.