In der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie ist es eindeutig als Ausnahme vom Datenaustausch festgeschrieben und hängt auch an Drittstaaten.
Österreichs Bankgeheimnis ist trotz steigenden Drucks von Deutschland auf absehbare Zeit gut gesichert. Zum Einen ist es in der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie als Ausnahme vom EU-weiten Austausch von Anlegerdaten festgeschrieben. Zum Anderen muss Österreich genauso wie Belgien und Luxemburg nur Informationen über Zinserträge ausländischer Sparer herausrücken, wenn die Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino einlenken.
Kompromiss war Quellensteuer
Um Kapitalflucht zu verhindern, hat
die EU die Miteinbeziehung der fünf Nicht-EU-Länder sowie der abhängigen
Gebiete Großbritanniens und der Niederlande zur Bedingung für ihr System der
Zinsbesteuerung gemacht. Ebenso wie Österreich, Luxemburg und Belgien
konnten die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino aber ihr
Bankgeheimnis behalten. Statt dem Herkunftsland des Anlegers Informationen
über ihn zu geben, heben sie beim Anleger eine Quellensteuer ein und führen
sie großteils ans Herkunftsstaat ab.
Für Jahre abgesichert
Diese Quellensteuer macht für
Österreich, Luxemburg und Belgien derzeit 15 Prozent aus. Sie steigt bis 1.
Juli 2011 auf 35 Prozent, wobei Dreiviertel an den Herkunftsstaat des
Anlegers zurückfließen. Erst nach mehr als drei Jahren wird also das ganze
Ausmaß der ans EU-Ausland abgeführten Abgaben bekannt sein. Da die
EU-Kommission alle drei Jahre die Situation neu bewerten muss, dürfte eine
vollständige Revision der EU-Zinssteuer erst ab dem Jahr 2014 erfolgen.
Erschwert werden schärfere Steuergesetze in der EU durch das Einstimmigkeitsprinzip. Jeder der 27 Mitgliedstaaten kann sein Veto einlegen, Änderungen mit den Drittstaaten bedürfen zusätzlicher bilateraler Verhandlungen. Die geltende Zinsbesteuerungs-Richtlinie wurde 2003 nach 14 Jahren zäher Verhandlungen beschlossen. In Kraft trat sie am 1. Juli 2005.
Molterer beharrt auf Bankengeheimnis
Das österreichische
Bankgeheimnis steht für ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer weiterhin "nicht
zur Disposition". Änderungen an der EU-Zinsbesteuerung können - das betont
Molterer eindrücklich - nur dann erfolgen, wenn Drittstaaten wie die Schweiz
und Liechtenstein diese Änderungen nachvollziehen würden. "Dieses Prinzip
bleibt unverrückbar in Geltung."
SPÖ stellt Anfrage an Molterer
Nachdem es in der
liechtensteinischen Steueraffäre offenbar doch Verbindungen nach Österreich
gibt, hat die SPÖ eine parlamentarische Anfrage an Molterer gestellt. Sie
wirft ihm vor, nichts unternommen und kein Interesse an den Daten
mutmaßlicher Steuersünder zu haben, was Molterer bestreitet.
Auch die Grünen zeigen Verständnis für die Forderung Deutschlands nach einer Aufhebung des österreichischen Bankgeheimnisses. FPÖ und BZÖ nicht.