Die OMV ist mit ihrer Klage gegen den ungarischen Öl- und Gaskonzern MOL beim Budapester Handelsgericht in erster Instanz gescheitert.
Das Gericht teilte nicht die Rechtsmeinung der OMV, wonach die "Goldene Aktie" des ungarischen Staates bei der MOL, die dem Staat Sonderrechte einräumt, rechtswidrig sei. Der OMV ging es dabei vor allem um das Vetorecht des Staates gegen eine Aufhebung der geltenden Stimmrechtsbeschränkung bei der MOL, wie die ungarische Nachrichtenagentur MTI berichtete.
Streit über Stimmrechtsobergrenze
Die
10-Prozent-Stimmrechtsobergrenze sei diskriminierend, weil sie nicht für den
ungarischen Staat gelte, argumentierte die OMV in ihrer am 3. Dezember 2007
eingebrachten Klage. Beanstandet wurde weiters, dass die MOL-Statuten die
Anzahl der Vorstandsmitglieder beschränken, die gleichzeitig abberufen
werden können.
15 Tage Berufung möglich
Die OMV kann nun innerhalb von 15
Tagen nach Vorliegen des schriftlichen Urteils dagegen Berufung einlegen.
Die MOL hatte im Februar nach der ersten Gerichtsverhandlung das Gericht um
Einstellung des Verfahrens ersucht, da der Konflikt zwischen OMV und MOL
kein Rechtsstreit sei und damit nicht vor ein Gericht gehöre.
Klage aus "formalen Gründen" abgewiesen
Die OMV
will nun weitere rechtliche Schritte gegen die ungarische MOL prüfen. Das
Gericht habe die OMV-Klage nicht der Sache nach abgewiesen, sondern aus rein
formalen Gründen, erklärte die OMV heute, Dienstag, in einem schriftlichen
Statement.
Übernahmepläne
Die OMV hält derzeit 20,2 Prozent der
MOL-Aktien und will den ungarischen Mitbewerber übernehmen - was allerdings
vom MOL-Management und von der ungarischen Regierung abgelehnt wird. Die OMV
hat ihre Übernahmepläne bereits der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt -
die Kommission hat die Prüfung jedoch vor einer Woche ausgesetzt und von der
OMV zusätzliche Informationen eingefordert. Die ursprüngliche Frist für den
Abschluss der "vertieften Prüfung" wäre der 22. Juli gewesen,
nun dürfte sich das Verfahren jedoch um einige Wochen verzögern.