Das Geld wird benötigt, sollte Konzernmutter GM insolvent werden. Der Opel-Betriebsratchef ist aber gegen eine Verstaatlichung.
Der deutsche Autobauer Opel braucht laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" im "schlimmsten anzunehmenden Fall" eine Bürgschaft über 1,8 Milliarden Euro. Der Europachef des Opel-Mutterkonzerns General Motors, Carl-Peter Forster, hatte das erbetene Bürgschaftsvolumen nur auf "etwas mehr als eine Milliarde Euro" beziffert.
Vorsorge
Opel betont, es gehe nur um eine Vorsorge für den Fall
einer Insolvenz der amerikanischen Konzernmutter. Die Bundesregierung will
bis Weihnachten über die Gewährung einer Bürgschaft entscheiden.
Keine Verstaatlichung
Opel-Gesamtbetriebsratschef Klaus Franz hat
sich gegen eine Verstaatlichung des Autoherstellers gewandt. Auch sei eine
Herauslösung von Opel aus dem General-Motors-Konzern wenig wahrscheinlich.
Opel hat die Entwicklungsverantwortung für ein Volumen von rund vier Millionen GM-Fahrzeugen pro Jahr. Ohne dieses Know-how ist GM für die Zukunft noch viel schlechter aufgestellt als derzeit. Angesichts immer weiter steigender Entwicklungskosten ist aber auch Opel schwerlich in der Lage, die technologischen Herausforderungen der nächsten Jahre alleine zu meistern.
Strukturelle Veränderungen gefordert
Der Vorsitzende des
Gesamtbetriebsrats forderte allerdings strukturelle Veränderungen bei
General Motors. GM müsse den europäischen Tochtergesellschaften mehr
Selbstständigkeit übertragen. Eine staatliche Bürgschaft oder ein
zusätzlicher Investor könne Opel Zugang zu Kreditmitteln verschaffen. Eine
solche Bürgschaft müsse an die Sicherung von Standorten und Arbeitsplätzen
geknüpft werden.
Franz verwies auch auf das Beispiel Daewoo. Der südkoreanische Hersteller sei nach dem Konkurs in ein Joint Venture aus GM und verschiedenen Banken überführt worden: "Das ist ein hoch interessantes Modell." Nach Angaben aus dem Opel-Betriebsrat werden die Beschäftigten des Autobauers zum 1. Dezember planmäßig ihr Weihnachtsgeld bekommen. Dieses betrage nach dem bis 2010 geltenden Zukunftsvertrag 70 Prozent eines Monatslohns.