Der Streit von Lindt und Hauswirth um den goldenen Schoko-Osterhasen wird jetzt vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.
Das österreichische Verfahren bleibt bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt, damit sei frühestens im Jahr 2009 zu rechnen, teilte Lindt mit.
Hauswirth (l.) vs. Lindt (r.) (c)APA/AP/oe24.at
Klage gegen Hauswirth
Lindt brachte im Jahr 2004 eine Klage gegen
Hauswirth ein, weil deren Schokoladeosterhase dem Lindt-Goldhasen zum
Verwechseln ähnlich sehe. Anders als weitere Mitbewerber würde Hauswirth die
Herstellerbezeichnung nur auf der Unterseite seines Hasens anbringen. Der
OGH habe festgestellt, dass die Herkunft des Produktes daher im
Verkaufsregal nicht erkennbar sei, so das Schweizer Unternehmen.
Marke rechtmässig angemeldet?
Es sei nun weiter zu klären,
ob die für Lindt registrierte Gemeinschaftsmarke, welche die Form des
Lindt-Goldhasen schütze, rechtmäßig angemeldet wurde. Der OGH sage, dass der
Konzern mit dieser Markenanmeldung "einen besseren Schutz für ihr
marktstarkes Produkt gegen Nachahmer im EU-Raum bewirken" wollte. Der OGH
habe jedoch in der Sache noch nicht endgültig entscheiden können, da die
richtige Anwendung des Gemeinschaftsmarkenrechts nicht ganz eindeutig sei.
Dem EuGH sollen deshalb mehrere Fragen vorgelegt werden.
Riegelein darf Hasen weitervertreiben
Auch gegen den deutschen
Schokolade-Hersteller Riegelein hatte Lindt ein jahrelanges Verfahren
geführt. Anfang November entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt,
dass Riegelein seine "Goldhasen" weiterhin vertreiben darf.