EU-Gericht

Porsche erhält freie Bahn für VW-Übernahme

19.10.2007

Die EU bewertet Stimmrechtsbeschränkung und "Goldene Aktie" als Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr.

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Vor dem höchsten europäischen Gericht werden am kommenden Dienstag die Weichen für die Zukunft des VW- Konzerns gestellt. Wird das VW-Gesetz wie erwartet gekippt, kann der Sportwagenhersteller Porsche die Mehrheit an VW übernehmen. Das deutsche Bundesland Niedersachsen sieht gleichzeitig seine seit mehr als 40 Jahren garantierte Machtposition bei Europas größtem Autohersteller geschmälert.

Klage gegen Deutschland
Die EU-Kommission hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt, weil das VW-Gesetz aus ihrer Sicht den freien Kapitalverkehr in der EU behindert. Die Beschränkung von Stimmrechten mittels "Goldener Aktien" ist der Kommission seit langem ein Dorn im Auge. EU-Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Mitte Februar in einer Anhörung empfohlen, das VW-Gesetz von 1960 zu kassieren.

Signalwirkung
In der Regel folgen die Luxemburger Richter den Anträgen ihrer Berater. Das Urteil hat beachtliche Signalwirkung, weil Brüssel auch andere Mitgliedsstaaten davon abhalten will, mit strategischen Beteiligungen Übernahmen aus politischen Gründen zu blockieren.

VW-Gesetz
Das während des Nationalsozialismus gegründete Volkswagenwerk wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als staatlicher Autokonzern fortgeführt. Mit Beginn der Privatisierung Anfang der 60er-Jahre wurde das VW-Gesetz geschaffen, um die Rechte der Belegschaft zu schützen und den Einfluss des Staats auch bei einem Minderheitsanteil zu sichern. Die Stimmrechte jedes Aktionärs sind seither auf 20 Prozent begrenzt, unabhängig von der tatsächlichen Beteiligungshöhe. Niedersachsen und dem Bund stehen per Gesetz zwei Sitze im Verwaltungsrat zu, sofern sie Aktien halten.

Porsche gegen Schutzwall
Der deutsche Bund hat seine Anteile inzwischen veräußert, Niedersachsen hält gut 20 Prozent. Beschlüsse gegen die Mehrheit von Arbeitnehmervertretern und dem Land Niedersachsen im Aufsichtsrat sind damit faktisch ausgeschlossen. Für eine Übernahme müsste an der Generalversammlung eine Mehrheit von über 80 Prozent stimmen. Deshalb stößt sich außer der EU auch Porsche an diesem gesetzlichen Schutzwall, der etwa bei Standortentscheidungen eine hohe Hürde ist.

31 Prozent an VW
Porsche baut und entwickelt seit langem gemeinsam mit VW Autos und Komponenten. Den möglichen Fall des VW-Gesetzes vor Augen, hat Porsche seit 2005 schrittweise rund 31 Prozent an VW erworben - bei Abstimmungen ist dieser Kapitalanteil derzeit wegen des VW-Gesetzes aber auf ein Stimmengewicht von 20 Prozent begrenzt.

Der Stuttgarter Konzern sieht darin eine Verletzung seiner Eigentums- und Aktionärsrechte. Porsche hätte durchaus die finanziellen Mittel, um die Kapitalmehrheit bei VW zu übernehmen.Der Entscheid des EuGH sei für Porsche sehr wichtig, sagt Konzernchef Wendelin Wiedeking. Bei einer Aufstockung des Anteils an VW müsste Porsche die Aktien über die Börse oder von Dritten außerbörslich erwerben.

Keine Berufung möglich
Die deutsche Bundesregierung als Beklagte vor dem EuGH sowie das Land Niedersachsen als Begünstigter sehen im Gesetz keinen Verstoß gegen EU-Recht. Sollte der EuGH das VW-Gesetz nach mehrmonatiger Prüfung für rechtswidrig erklären, müsste es der Bund ändern oder streichen. Rechtsmittel gegen den Entscheid gibt es nicht.

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