Faymann-Beschluss
Post kann Verlustausgleich vom Staat fordern
12.11.2008
Das Post-Management könnte nach dem Faymann-Beschluss jetzt einen staatlichen Verlustausgleich fordern.
Minister Werner Faymann hat per Verordnung die geplante Schließung von Postämtern bis Mitte 2009 gestoppt. Ab Jahresbeginn darf dann kein Postamt, das zu diesem Zeitpunkt besteht, geschlossen werden. Die Verordnung gilt bis 30. Juni 2009. Dem Post-Management wäre es nun möglich, vom Bund einen staatlichen Verlustausgleich beziehungsweise Schadenersatz einzufordern, wenn unrentable Filialen offen bleiben müssten.
Post prüft Kompensationsschritte
"Wenn ich
Post-Vorstand bin, beantrage ich einen Nachteilsausgleich", sagte am
Mittwoch der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung, Richard Schenz.
Für Nachteile, die einem börsenotierten Unternehmen und damit den Aktionären
aus einem behördlichen Einfrieren von Strukturen erwachsen könnten, stünden
der Firma Kompensationen zu. Seiner Meinung nach prüft das Post-Management
bereits solche Schritte.
Hier sei der Regulator gefordert, einen Ausgleich über Zuschüsse zu schaffen. Würde wegen Verlusten die Dividende gekürzt, könne aus diesem Titel auch eine Zusatzdividende für die Kleinaktionäre herausschauen, so der Börseexperte.
"Nachteilsausgleich"
Der Infrastrukturminister hat das
Recht, die Postamtsdichte festzulegen. Dann müsste, so Schenz, gegenüber
einem nach betriebswirtschaftlichen Kriterien operierenden Unternehmen wie
der Post auch ein solcher "Nachteilsausgleich für die Einhaltung der
Universaldienstverordnung" (Versorgungsauftrag) erfolgen.
Bisher noch nie da
In Österreich habe es so einen Fall noch nie
gegeben. Schenz gab zu, dass unter seiner Führung die OMV einmal mit einer
solchen Ausgleichsforderung gedroht hat, als die damalige Austrian
Industries "so tat, als ob die OMV noch zu hundert Prozent beim Staat
gewesen wäre."
"Eingriff in das Tagesgeschäft"
Die Post AG sei
2006 zu 49 Prozent privatisiert worden. Die jetzigen Maßnahmen der Politik
seien, so Schenz, ein Eingriff in das Tagesgeschäft, eine Weisung direkt an
die Post.
"Wenn die Politik dem Post-Vorstand nicht die Freiheit gibt, im Vorfeld der bevorstehenden Liberalisierung und Marktänderung über ihre Konzepte und Strukturen nachzudenken, kann die Post "dasselbe Schicksal erleben wie die AUA", meinte Schenz.
Der Post-Vorstand habe, sobald es auch nur eine einzige Aktie gab, die nicht dem Staat gehörte, auch auf ihren privaten Aktionärskreis Rücksicht zu nehmen und das Unternehmen wirtschaftlich zu führen. Es sei weder Aufgabe des Unternehmens, überzählige Beschäftigte aus sozialen Gründen im Unternehmen zu halten (für einen sozialverträglichen Personalabbau hat der Staat den Weg zu ebnen), noch andere Unternehmen zu subventionieren. Da sprach Schenz die BAWAG PSK an, die durch eine Ausdünnung des Postfilialnetzes Einbußen im Bankvertrieb fürchtet. Auch die Generali hat bereits Sorgen um ihre Versicherungsvertriebsschiene Post durchsickern lassen.