Tickets im Internet

Preise bei AUA und Niki irreführend

14.05.2009

Die EU-Kommission hat die AUA auf eine graue Liste gesetzt, Niki ist sogar auf der schwarzen gelandet.

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Die AUA ist unter jenen von der EU-Kommission genannten Fluglinien, die wegen Unzulänglichkeiten beim Verkauf von Flugtickets im Internet kritisiert werden. Insgesamt wurden gesetzwidrige Praktiken in diesem Bereich bei 36 von 67 untersuchten Fluglinien geortet. Die AUA wird ebenso wie die Lufthansa, die das österreichische Flugunternehmen kaufen will, auf einer Liste von Airlines geführt, die aber zugesagt haben, die bestehenden Probleme zu bereinigen.

Die EU-Kommission hatte vor einem Jahr angekündigt, gegen gesetzeswidrige Praktiken beim Verkauf von Flugtickets im Internet vorzugehen, sollten diese nicht bis Anfang Mai 2009 abgestellt sein. Von den 67 Airlines gab es bei 16 keine Probleme, 15 gaben keine Antwort.

Irreführung auch bei Niki
Ebenfalls auf einer Art "schwarzen Liste" der EU-Kommission scheinen auch die Billigfluglinie "Niki" von Niki Lauda und die in Österreich, Tschechien und der Slowakei operierende Billig-Airline "SkyEurope" auf.

Gut - mittel - böse
Die Kommission hat eine Liste mit drei Kategorien erstellt, auf einer mit einer "weißen Liste" vergleichbaren Einteilung rangieren 16 Flugunternehmen, auf einer "grauen Liste", wo die Luftfahrtlinien zwar wegen Unzulänglichkeiten kritisiert werden, aber bereits Besserung versprochen haben, firmiert auch die AUA. Trotzdem erhielt die AUA am Donnerstag von EU-Konsumentenschutzkommissarin Meglena Kunewa Lob für ihre Bemühungen, ebenso wie Ryanair und Easyjet. Auf der "schwarzen Liste" sind jene Airlines vertreten, die überhaupt nicht oder nicht ausreichend der Kommission geantwortet haben, u.a. "Niki" und SkyEurope. Auch die "Olympic Airways" ist hier vertreten.

Angesprochen auf eine Frist zur Behebung der Mängel meinte Kunewa, im Juli werde eine Evaluierung erfolgen. Und die Kommission "kann sich zwar nicht an einzelne Fluggesellschaften wenden, aber ein Verfahren gegen einzelne EU-Staaten einleiten, wenn bestimmte Vorschriften der Richtlinie nicht eingehalten werden".

Vorgehen gegen Lockangebote
Konkret geht es um die Irreführung beim Verkauf von Flugtickets im Internet. So sollen Lockangebote, in denen ein Flug mit nur wenigen Euro angeboten wird, tatsächlich aber dann unter Einrechnung von Steuern und Taxen das Vielfache kostet, unterbunden werden. Das soll auch im Sinn der Transparenz für den Kunden notwendig sein.

Wird schon langsam besser
Erfreut zeigte sich die Kommissarin, dass die Verbraucherschutzvorschriften in Europa seit Beginn der Untersuchungen vor 18 Monaten deutlich besser eingehalten werden. Von 137 untersuchten Websites seien unterdessen 115 korrigiert worden.

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