Verkaufsverbot
Red-Bull-Cola aus dem Regal verbannt
23.05.2009
Mehrere deutsche Bundesländer haben über das Produkt ein Verkaufsverbot verhängt. In dem Getränk waren Kokainspuren gefunden worden.
Nach dem Fund von Kokainspuren im Cola von Red Bull haben die Lebensmittel-Aufsichtsbehörden mehrerer deutscher Bundesländer das Getränk aus dem Verkehr gezogen. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen betätigten auch Thüringen und Rheinland-Pfalz ein Verkaufsverbot. In Baden-Württemberg dagegen bleibt das Cola vorerst in den Regalen. Unterdessen hat auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Proben des Getränks in Österreich gezogen.
Prüfung in Österreich
"Wir sind informiert worden und
gehen der Sache nach", heißt es aus der AGES. Man hat bereits Proben des
Cola gezogen, diese werden derzeit untersucht. Die Resultate könnten zum
Wochenbeginn vorliegen.
"Nicht gesundheitsgefährdend"
"Die Cola ist nicht
gesundheitsgefährdend, aber sie verstößt gegen Lebensmittelrecht", ließ das
Thüringer Gesundheitsministerium wissen. Auch wenn die nachgewiesene
Substanz unbedenklich sei, handle es sich rechtlich bei dem Getränk um kein
Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel. Baden-Württemberg will zunächst
keine Konsequenzen ziehen.
Reste vom Cocablatt
Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für
Gesundheit und Arbeit hatte ein Gutachten zum Cola erstellt und Spuren von
Kokain gefunden, die offensichtlich von einem dekokainierten
Cocablatt-Extrakt stammen. Damit sei das Cola kein Lebensmittel mehr,
sondern falle unter das Betäubungsmittelgesetz, hieß es auch von Seiten des
Bundesverbraucherschutzministeriums.
Red Bull wehrt sich
Red Bull wehrt sich gegen das Verkaufsverbot.
"Dekokainierte Cocablatt-Extrakte werden weltweit als Aroma in Lebensmitteln
eingesetzt", teilte das Unternehmen mit. Red Bull Cola sowie andere
Lebensmittel, die Cocablatt-Extrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als
auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.